Zwei Touristen aus der Schweiz haben in einem Baiersbronner Hotel Eigenartiges erlebt. Kommen auf den Betreiber nun rechtliche Folgen zu? Unsere Redaktion hat nachgefragt.
Eine gruselige Erfahrung haben zwei Touristen aus der Schweiz im Hotel Tannengrund im Baiersbronner Teilort Mitteltal gemacht. Sie hatten im Oktober des vergangenen Jahres über eine Online-Plattform ein Zimmer für eine Nacht gebucht.
Doch vor Ort fand das Paar aus der Schweiz das Hotel menschenleer vor. Die Rezeption sei nicht besetzt gewesen. Im Gebäude hätten sie zwar Geräusche gehört, aber niemanden gesehen. So berichten es die beiden Touristen im Gespräch mit unserer Redaktion.
Er habe dann Strafanzeige gestellt, berichtet der Schweizer. Der Vorwurf: Betrug. Die Polizei bestätigt auf Anfrage, dass der Vorgang erfasst und durch den Polizeiposten Baiersbronn bearbeitet wurde.
Beamte waren vor Ort
„Das Gebäude wurde hierbei durch die Kollegen überprüft“, so ein Sprecher der Polizei. Allerdings sei der Fall mittlerweile der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Weitere Angaben wollte die Polizei daher nicht machen.
Die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, ein Hinweis auf ein Betrugsdelikt habe nicht bestanden. „Der Anzeigeerstatter gab an, mit der Option 24-Stunden-Check-In gebucht zu haben“, schreibt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Das ergab sich jedoch weder aus seinen Buchungsunterlagen noch wird dieser Service, was eine kurze Internetrecherche ergab, von dem Hotel angeboten.“ Das Fazit: „Er kam damit einfach zur falschen Zeit (...) an, um sein Zimmer in Anspruch zu nehmen.“
Diese Schilderung deckt sich allerdings nicht mit den Chatnachrichten, die der Schweizer über die Plattform nach seiner Buchung erhalten hat und die unserer Redaktion vorliegen. Demnach wurde er nur darauf hingewiesen, dass er ab 15 Uhr einchecken kann und bis 11 Uhr am nächsten Tag das Zimmer verlassen haben muss.
Mit Blick auf den Fall erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft aber auch einen wichtigen Grundsatz: „Nicht jede Vertragsverletzung im Zivilrecht stellt automatisch im strafrechtlichen Sinn einen Betrug dar.“ Und weiter: „Maßgeblich ist insbesondere das Vorliegen eines Betrugsvorsatzes und der Absicht einer rechtswidrigen Bereicherung.“
Doch der Schweizer hat nicht nur Anzeige bei der Polizei erstattet, sondern auch das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt alarmiert. Denn das Paar berichtet von einem verschmutzten Restaurant in dem Hotel und von einer Abstellkammer, in der Küchenutensilien auf dem Boden zerstreut gelegen hätten. Zudem habe es dort nach Verwesung gerochen.
Kein Beherbergungsbetrieb
Auf Anfrage berichtet die Gemeinde, dass das Ordnungsamt und das Bauamt bereits im November vor Ort gewesen seien. „Hierbei wurde festgestellt, dass aktuell kein Beherbergungsbetrieb stattfindet.“ Die Folge: „Aus Sicht der Gemeinde gab es somit aus dem Ortstermin heraus keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und keinen konkreten Handlungsbedarf.“
Ähnlich sieht es die Kreisverwaltung, der unter anderem das Gesundheitsamt untersteht. Da das Hotel verrammelt sei, gäbe es keinen Anlass, tätig zu werden, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage.
Was der Betreiber des Hotels über die Vorwürfe denkt, bleibt derweil unklar. Denn nach wie vor war dieser nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.