Im Kanton Zürich wurde der Rottweiler zum neuen Jahr als gefährlich eingestuft und Neuanschaffungen der Hunderasse verboten – ein Thema, das nicht nur in der Schweiz, sondern auch bei Hundezüchtern und Trainern aus der Region auf Kritik stößt. Doch ist das wirklich die Lösung?
Zu kräftige Statur und zu starker Biss: Im Kanton Zürich wird die Hunderasse Rottweiler seit dem 1. Januar 2025 als gefährlich eingestuft. Aus diesem Grund dürfen sich Hundehalter keinen Rottweiler mehr anschaffen. Wer bereits einen hat, darf ihn zwar behalten, muss sich jedoch gemeinsam mit dem Hund einer Überprüfung unterziehen.
Die Entscheidung des Zürcher Regierungsrates wird folgendermaßen begründet: „Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar.“ Mit dem Beschluss reagiert der Regierungsrat auf zwei Beißvorfälle mit Rottweilern, bei denen auch Kinder schwer verletzt wurden.
Nicht nur in unserem Nachbarland wird diese Entscheidung von Hundetrainern, Züchtern und Rottweiler-Fans kritisiert. Mit einem humorvollen Facebook-Post reagiert auch der Rottweiler Oberbürgermeister Christian Ruf auf das Verbot und erntet dafür viel Zuspruch.
Strenge Regeln auch in Deutschland
Schaut man sich die Rasselisten und Kampfhundeverordnungen in Deutschland an, wird schnell klar, dass sich Rottweiler-Besitzer auch hierzulande zum Teil an strenge Regeln halten müssen.
Zwar sind Hundehalter in Baden-Württemberg davon nicht betroffen, doch in fünf Bundesländern steht der Rottweiler auf der Rasseliste gefährlicher Hunde: In Brandenburg, Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das der Fall. In vier der fünf Länder steht er in Kategorie zwei – gilt laut Verordnung also als potenziell gefährlich.
Herausforderungen durch schlechtes Image des Rottweilers
Über das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich hat unsere Redaktion mit einem Hundezüchter aus der Region gesprochen. Mit dem Finger auf die Schweiz zu zeigen, ist für ihn der falsche Weg. Vielmehr sollte das Thema aus seiner Sicht ganzheitlich betrachtet werden. Denn auch wenn Rottweiler in Baden-Württemberg nicht gelistet sind, haben Hundehalter und Züchter dennoch mit dem schlechten Image der Rasse zu kämpfen.
Neben der Schweiz und den genannten Bundesländern dürfe man beispielsweise mit einem Rottweiler auch nicht nach Frankreich einreisen. Dort steht das Tier ebenfalls auf der Kampfhundeliste. Für die Einreise braucht es eine Wesensüberprüfung, und die kann nur jemand beantragen, der in Frankreich einen Wohnsitz hat.
Es liegt nicht am Hund, sondern am Halter
Weil Rottweiler laut dem Regierungsrat des Kantons Zürich ein hohes Gefährdungspotenzial darstellen, wurde das Verbot verabschiedet. Aufgrund seiner Erfahrung mit den Vierbeinern sieht der 42-Jährige in diesem Fall kein Rasseproblem. „Grundsätzlich ist der Hund an sich ja nicht schlecht“, betont der Hundeexperte aus Baden-Württemberg.
Natürlich dürfe man nicht außer Acht lassen, dass der Rottweiler ein Gebrauchshund ist. Genau wie beispielsweise der Deutsche Schäferhund wurden diese Rassen ursprünglich dafür gezüchtet, eine gewisse Arbeit zu erledigen - zu beschützen. „Das ist einfach in seinem Wesen drin, und wenn dann die falschen Menschen die falschen Hunde haben, dann passiert genau das, wodurch ein solches Verbot ins Leben gerufen wird.“
Von dem Verbot in der Schweiz hält er nichts. Vielmehr fände er es sinnvoll, wenn jeder Hundeführer eine entsprechende Prüfung mit seinem Hund ablegen muss. „Dabei sollte die Rasse keine Rolle spielen. Entweder alle oder keiner.“
Verbot wird das Problem nicht lösen
Jeanette Frank-Semelka ist Chefhundetrainerin im Hundezentrum „Dog for Fun“ in Villingendorf. Auch aus ihrer Sicht lässt sich das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich nicht einfach mit der Gefährlichkeit einer Hunderasse begründen. „Das finde ich schwierig.“
Was hält sie von einem derartigen Verbot? „Das wird das Problem nicht lösen.“ Vielmehr sollten ihrer Meinung nach die einzelnen Hunde angeschaut und deren Halter begleitet werden – sei es mit Schulungen, Wesenstests oder einem Hundeführerschein. Auch die Aufzucht sei entscheidend.
Ein Rottweiler gehört für die Hundeerzieherin in erfahrene Hände. „Es gibt viele Rottweiler-Führer, die genau wissen, wie sie mit ihrem Hund umgehen müssen.“ Eine gute Erziehung ist hier wichtig.
Nicht nur Genetik schuld am Verhalten eines Rottweilers
Das Tier sollte ihrer Meinung nach von Beginn an gut sozialisiert werden, mit Menschen jeden Alters. Von Groß bis Klein. Auch in Anwesenheit anderer Hunde, erklärt Frank-Semelka.
Durch ihre Erfahrung in der Hundeschule weiß sie, dass so das typische Jagd- und Territorialverhalten eines Rottweilers eingegrenzt werden kann. Der Hund braucht einen klaren Plan, und das geht nur, wenn auch die Persönlichkeit des Halters dazu passt. „Das muss einem klar sein, wenn man sich einen Rottweiler anschafft.“
Verbot hin oder her: Auch wenn die Rasse mit Vorurteilen zu kämpfen hat, liegt die Verantwortung für das Verhalten des Tieres beim Menschen am anderen Ende der Leine.