Der Fall in Oberndorf, bei dem ein Rottweiler jemanden gebissen haben soll, schlägt in den Sozialen Medien hohe Wellen. Und mancher widerspricht dem geschilderten Tathergang.
Die Polizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Körperverletzung nach einem Streit, der sich in der Nacht auf Mittwoch in der Lindenstraße ereignet hat. Ein 39-Jähriger soll dabei von einem 57-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden und anschließend durch mehrere Bisse des Rottweilers, den der 57-Jährige mit sich führte, verletzt worden sein, teilt die Polizei mit. Während durch die Sozialen Medien eine Welle der Entrüstung schwappt, gibt es auch Zweifel am Tathergang.
Fast alle Online-Reaktionen zum von der Polizei geschilderten Fall beziehen sich dabei auf die Rolle des Hundes. „Der Hund hat sein Herrchen verteidigt. So wie es sein sollte“, schreibt ein Nutzer auf Facebook, und weiter: „Also lasst mal die Hunde in Ruhe für Sachen, die sich der Mensch selbst zuzuschreiben hat.“
Viele weitere springen ebenfalls für den Rottweiler in die Bresche. „Jede Hunderasse würde in so einer Situation sein Herrchen/Frauchen verteidigen“, meinen einige.
Rottweiler sei kein „böser Kampfhund“
Man dürfe den Rottweiler nicht als „bösen Kampfhund“ darstellen, so der Tenor dieser Kommentare. „Wer die Rasse wirklich kennt, weiß ihren sanftmütigen Charakter zu schätzen“, heißt es etwa. „Hoffen wir mal, dass der Hund nicht darunter leiden muss“, äußert manch anderer Sorgen zu den Folgen für das Tier.
Am Donnerstag meldet sich außerdem jemand zu Wort, der bestreitet, dass der Hund zugebissen haben soll. Wir fragen genauer bei der Polizei nach: Hat sich alles doch ganz anders zugetragen?
Polizeimitteilung beruht auf Befragung der Beteiligten
Fabian Herkommer, Pressesprecher im Polizeipräsidium Konstanz, berichtet nach Rücksprache mit seinen Kollegen: „Die Angabe in der Pressemitteilung beruht auf der entsprechenden Sachverhaltsaufnahme der Polizeibeamten und hierbei aus der Befragung der Beteiligten.“ Der Geschädigte gelte als leicht verletzt. Die Verletzungen könnten aufgrund der Persönlichkeitsrechte des Geschädigten nicht konkretisiert werden.
Er gehe davon aus, dass die Kollegen wie üblich eine Befragung beider Beteiligten durchgeführt hätten. „Eine förmliche Vernehmung des Beschuldigten sowie des Geschädigten ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.“ Das gelte auch für die genauen Abläufe der Geschehnisse – „damit auch, wie genau es zu dem Hundebiss gekommen ist“.
Herauszufinden, ob der Hund zugebissen hat oder nicht, und was sich an jenem Abend genau ereignet hat, wird die Polizei also im Rahmen ihrer Ermittlungen klären. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung werde der Staatsanwaltschaft Rottweil, sollte sich der Fall bestätigen, eine entsprechende Strafanzeige vorgelegt, so Herkommer. Die weiteren Entscheidungen oblägen dann wie immer der Staatsanwaltschaft.