Geplant ist der Standort für den Mobilfunkmast in der Verlängerung der Kastellhalle zum Ortsausgang von Waldmössingen in Richtung Beffendorf. Foto: Wegner

Eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligten und direkte Gespräche: Das wünscht sich die „Bürgerinitiative für nachhaltigen Mobilfunk in Waldmössingen“ (BI).

 

Dort wird der geplante Standort für den Mobilfunkmast äußerst kritisch gesehen. Die BI fordert in einer Mitteilung verantwortungsvolle Planung im Einklang mit Gesundheit, Landschaftsschutz und dem Willen der Bürger. Allerdings klagt die BI über massiven Widerstand von Seiten der Verwaltung und Telekom.

Vor allem der Standort des Mobilfunkmasts stößt den Beteiligten sauer auf. Dieser sei nahe bei Kastellhalle, Römerkastell, Sportplatz und nicht zuletzt der Wohnbebauung.

Für einen solchen Standort und den Abschluss eines Pachtvertrags sei vermutlich ein neuer Beschluss des Ortschaftsrats nötig, so die Meinung in der BI.

Der Blick aus dem Fenster auf den geplanten Mobilfunkstandort auf der gegenüberliegenden Wiese. Foto: Dold

Die juristische Argumentation übernimmt Uwe Kopahnke, der vor seinem Ruhestand Richter am Amtsgericht Oberndorf war und Anwohner im vom Mobilfunkmast betroffenen Gebiet ist.

Schwebend unwirksam?

„Ministerpräsident Kretschmann hat gesagt, die Politik des Gehörtwerdens gehört zu Baden-Württemberg wie Daimler und Schwarzwald. Für Waldmössingen gilt das offenbar nicht“, sagt er. Auch Hans Gaus, dessen Haus sich nur etwa 30 Meter vom geplanten Mobilfunkstandort befindet, klagt: „Es soll ein Schild mit ,Römerdorf Waldmössingen’ aufgestellt werden. Und davor will man so einen Masten stellen?“.

Sie haben Bedenken gegen den geplanten Standort (von links): Die BI-Mitglieder Marlies Gaus, Uwe Kopahnke, Petra und Heinrich Hansen sowie Hans Gaus. Foto: Dold

Der Abschluss eines Pachtvertrags mit der Telekom über ein gemeindeeigenes Grundstück zum Zweck der Errichtung sei keine laufende Verwaltung, befindet Kophanke. Daher könne Ortsvorsteher Reiner Ullrich vermutlich einen solchen Vertrag nicht ohne Votum des Ortschaftsrats abschließen, befindet der Richter im Ruhestand. Der Vertrag sei somit vermutlich zumindest schwebend unwirksam, wenn nicht gar nichtig, sagt er mit Verweis auf Paragraf 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

Beschluss des Ortschaftsrats gefordert

Es gebe zwar einen Beschluss des Ortschaftsrats vom März 2023. Dort wurde der Standort Kirchberghalle für den Mobilfunkmast festgelegt, was aber aus statischen Gründen wieder verworfen wurde. Die Umsetzung in einem ganz anderen Gebiet – bei der Kastelhalle – stelle seiner Vermutung nach für den Pachtvertrag mit der Telekom keine hinreichende Rechtsgrundlage dar, argumentiert Kopahnke.

Abenteuerlich sei die Argumentation von Ullrich, dass mit dem Beschluss vom März 2023 jeder alternativ in Betracht kommende Standort in Waldmössingen abgedeckt sei. Der Ortsvorsteher hingegen äußerte, dass der Beschluss von 2023 auch für den neuen Standort Gültigkeit habe. „Warum wird das nicht noch mal im Ortschaftsrat diskutiert?“, fragt Kopahnke sich. Erst wenn ein neuer Beschluss des Gremiums vorliege, könnten Fakten geschaffen werden.

Ersuchen an das Regierungspräsidium

Die BI hat zudem ein Ersuchen an das Regierungspräsidium – die Rechtsaufsichtsbehörde – mit der Bitte um Prüfung der Vorgänge gestellt. Die Zeit drängt unterdessen: Die Telekom möchte bereits im Oktober mit dem Bau des Mobilfunkmasts beginnen.

Die BI hat zudem alternative Standorte ausgemacht – beispielsweise zwischen Waldmössingen und Winzeln. Dieser Standort wäre nicht so nahe an der Wohnbebauung und würde auch Winzeln gut abdecken.

Hier eine Karte aus dem BI-Gutachten mit dem möglichen Standort Richtung Winzeln. Die Strahlenbelastung wäre nur dort hoch, wo keine Wohnbebauung ist. Foto: BI

Eine weitere Möglichkeit wäre zwischen Heiligenbronn und Waldmössingen. Ein vereidigter Gutachter hat im Auftrag der BI sieben mögliche Standorte ausgemacht.

Früherer Hausarzt von Waldmössingen

Vertritt Kopahnke die juristischen Argumente, so hat Heinrich Hansen Bedenken aus medizinischer Sicht. Er war von 1988 bis 2015 Hausarzt in Waldmössingen. Mittlerweile lebt er in Wolfach, doch der Ort seines früheren Wirkens liegt ihm nach wie vor am Herzen.

So äußert er aufgrund seiner Beobachtungen und Erfahrungen als Arzt gravierende Bedenken gegenüber dem Bau des Mobilfunkmasts an dem vorgesehenen Platz. Hansen berichtet aus früheren Tagen von Beschwerden und Erkrankungen, deren Symptome nicht von Beginn an einem Krankheitsbild oder einer bekannten Diagnose zugeordnet werden konnten.

„Die am häufigsten genannten Beschwerden waren plötzlicher Bluthochdruck, Schlaflosigkeit, Schwindel, Migräne und innere Unruhe“, erzählt Hansen. Bei näherer Befragung sei berichtet worden, dass die Beschwerden erstmals aufgetreten seien, seitdem die Personen in der Nähe eines Mobilfunkmasts wohnten. „Die Telekom kann das nicht als haltlos hinstellen“, sagt Hansen. Wissenschaftlich belegen kann der Mediziner den Zusammenhang zwischen Erkrankungen und Mobilfunkstrahlung nicht, aber die Vielzahl der Fälle spricht seiner Meinung nach für sich.

Alternative Standorte

Daraufhin beschäftigte er sich näher mit dem Thema Mobilfunk. Kinder reagierten empfindlicher auf die Handystrahlung als Erwachsene, da sich Organe und Gewebe noch in der Entwicklung befänden. „Diese Erkenntnis sollte Grund genug sein, den Standort für den Mast nicht nur in Frage zu stellen, sondern sich mit Alternativen zu beschäftigen“, fordert der Mediziner. Diese alternativen Standorte gebe es. Aus ärztlicher Sicht sei der Schutz der Gesundheit der Anwohner das am vordringlichsten zu schützende Rechtsgut.

Hansen verweist auf ein Ereignis aus dem Jahr 2006: Dort habe ein Mobilfunkbetreiber einen Sendemast in seinem damaligen Wohnort errichten wollen. Dabei habe man dem Betreiber mitgeteilt, eine Blutuntersuchung bei einer größeren Anzahl von Anwohnern durchzuführen und die Laborergebnisse zu dokumentieren. Diese Untersuchung solle wiederholt werden, nachdem der Sendemast tatsächlich im Betrieb sei – verbunden mit dem Vorbehalten von rechtlichen Schritten gegen den Betreiber bei gravierenden Veränderungen der Blutwerte.

„Daraufhin haben wir als BI weder eine Antwort noch jemals eine andere Reaktion des Mobilfunkbetreibers erhalten. Der Mast wurde nicht gebaut“, erzählt der Mediziner.

Gutachten beauftragt

In Waldmössingen gehe es nicht um die Verhinderung, sondern lediglich um einen alternativen Standort. Daher fordert die BI eine sofortige öffentliche Vorstellung eines von ihr in Auftrag gegebenes Gutachtens eines vereidigten, hoheitlich agierenden Experten. Dort werden alternative Standorte aufgezeigt.

Gesundheit, Rechtsfrieden, ökologischer und ökonomischer Ausgleich sowie die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange – diese Punkte liegen der BI am Herzen.