Es ist ein verstörender Anblick: Mitten in Rottweil prangt in den vorerst letzten kalten Tagen ein großes Hakenkreuz im Schnee. Daneben die Zahl 88.
Einen letzten Schneerest auf einer der neuen Sitzgelegenheiten direkt am Friedrichsplatz, im Herzen Rottweils, hat ein Unbekannter genutzt, um seine „Botschaft“ zu hinterlassen: ein Hakenkreuz mit der Zahl 88.
Und weil das Hakenkreuz Ideologie, Gewaltherrschaft und Verbrechen des Nationalsozialismus repräsentiert, ist die politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole seit 1945 in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten verboten. Das regelt Paragraf 86 a des Strafgesetzbuchs. Die Zahl 88 wird unter Neonazis als getarnter Hitlergruß verwendet. Und auch HH steht noch daneben – eine Abkürzung, die sich in Nazi-Kreisen auf den Hitlergruß bezieht.
Die Polizei ermittelt
Glücklicherweise wird dieser Anblick in Rottweil nicht einfach hingenommen – einige Passanten stutzen. Und unsere Redaktion sendet ein Foto an die Polizeipressestelle in Konstanz und fragt nach: Inwieweit ist das strafrechtlich relevant, auch wenn das Hakenkreuz im Schnee steht – und damit vergänglich ist? Und wird eine steigende Anzahl solch rechter Symbolik im öffentlichen Raum registriert?
Eine Sprecherin erklärt, dass die Polizei in Rottweil angesichts des Fotos „die Ermittlungen bezüglich der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß Paragraf 86a StGB“ aufgenommen habe. Aktuelle Zahlen zu derartigen Delikten liegen momentan nicht vor.
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Verstöße gegen den Paragrafen 86 a werden gemäß Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Und nicht immer ist die Beweislage derart vergänglich wie im aktuellen Fall in Rottweil.