Die Simulation zeigt, wie eine moderne Windkraftanlage in der Nähe der Hohengeroldseck auf die Landschaft wirken würde – hier der Blick von der Burgruine Geroldseck in Richtung Norden. Foto: Gemeinde

Das Gremium stimmte für den Vorschlag der Verwaltung, dass nicht noch weitere Vorranggebiete im Schuttertal ausgewiesen werden sollten.

Einig waren sich alle Seelbacher Räte, dass die Gemeinden im Schuttertal ihren Beitrag zur Windkraft bereits zur Genüge geleistet haben. Simon Grimm, Leiter des Bau- und Umweltamtes, präsentierte die Stellungnahme der Verwaltung (siehe Info). Auch der Gemeinderat Schuttertal hatte vergangene Woche über das Thema beraten und einen ähnlich lautenden Vorschlag des Schuttertäler Rathauses einstimmig angenommen (wir berichteten).

 

Im Seelbacher Rat waren sich zudem alle einig, dass die Vorrangfläche W-43, die zum Sturmbühl oberhalb des Biberacher Ortsteils Prinzbach gehört, aufgrund der Nähe zur Burgruine Geroldseck aus dem Regionalplan gestrichen werden sollte. Grimm führte in der Begründung die „exponierte Lage“ des „Baudenkmals Hohengeroldseck“ an, die „eine weitreichende Sichtbeziehung in die umgebende Landschaft“ habe. Kritisch hatte sich die Verwaltung auch gegenüber dem weiterhin ausgewiesenen Vorranggebiet Kallenwald/Großer Grassert (W-57) geäußert.

Hinweis auf Konzentrationsflächen

Bürgermeister Michael Moser drückte die Bedenken so aus: Mit der Ausweisung der Vorrangflächen würden „faktisch Baugebiete geschaffen“. Die Gemeinde hätte, wenn der Regionalplan so bestehen bleibt, an einer Stelle wie dem Sturmbühl kaum noch Einflussmöglichkeiten, sollte dort ein Bauantrag für ein Windrad gestellt werden.

Laut Alfred Himmelsbach (CDU), der auf dem Schönberg wohnt, liegt die Ruine auf dem Bergkegel auf 525 Metern Höhe. Die Vorrangfläche des Sturmbühl liegt auf etwa 450 Metern. Wenn ein Windrad mit einer Höhe bis zu 250 Metern gebaut werden dürfe und das in einer Entfernung von rund 800 Metern zur Ruine, „passt das nicht zusammen“.

Wolfgang Himmelsbach (SPD) verwies auf die Konzentrationsflächen, die Seelbach – mit Schuttertal und Ettenheim – als eine der ersten im Landkreis geschaffen hatte, um den damals befürchteten Wildwuchs zu begrenzen. Da dürfe gebaut werden, außerhalb der Flächen eben nicht.

Fraktion der Grünen enthält sich

Markus Himmelsbach (Grüne) sah die Vorlage aus dem Bau- und Umweltamt differenzierter. Dass in der jetzigen Vorlage des Regionalplanes einzelne Vorrangflächen bereits gestrichen wurden, lobte er ausdrücklich. Er verwies auf bereits erschlossene Flächen, wo weitere Anlagen am einfachsten gebaut werden könnten. Die – da stimmten im Rat wiederum alle zu – würde es auf den weiter bestehenden Flächen im Regionalplan immer noch geben. Ein Windrad müsse auch auf einer Vorrangfläche, so seine Meinung, immer noch durch das komplette Genehmigungsverfahren, wenn Interesse aufkommen würde. Eine klare Aussage machte er zur Vorrangfläche W-43: „Ein so großes Windrad so dicht an der Burg“ würde seine Fraktion „sicher nicht befürworten“.

Albert Himmelsbach (FBL), ebenfalls auf dem Schönberg zu Hause, erklärte, dass die Freie Bürgerliste dem Vorschlag der Verwaltung folgen wird. In Bezug auf den Ausbau der Windkraft erklärte er: „Die Gemeinde Seelbach war von Anfang an dabei.“

In der Abstimmung enthielt sich die Fraktion der Grünen. So erfüllte sich Mosers Wunsch nicht. Er hatte dafür plädiert, dass der Gemeinderat einheitlich für den Vorschlag der Verwaltung stimmen sollte. Damit hätten beide Gemeinden im Schuttertal eine Einheit bei dieser Entscheidung bilden sollen.

20 Windräder in und um das gesamte Schuttertal

Die Verwaltungsvorlage „Regionalplan südlicher Oberrhein, Teilfortschreibung Windenergie – mit einer erneuten Beteiligung“ haben beide Gemeinden im Schuttertal vorab miteinander abgestimmt. Das haben Bürgermeister Matthias Litterst (Schuttertal) und Amtskollege Moser in den jeweiligen Sitzungen ausdrücklich betont. Vorbehalte, denen beide Gemeinderäte zugestimmt haben, sind bestimmte Vorrangflächen im gesamten Schuttertal oder auf den das Tal umgebenden Höhenzügen, die zu anderen Gemeinden gehören. Es sind mittlerweile mehr als 20 Windanlagen, die hier mehr oder weniger sichtbar sind. Daher sollten unter anderem Planungen, wie der Abstand zwischen Bebauung und Anlagen, hier anders gehandhabt werden als im Flachland.