Die Urteile gegen die fremdenfeindlichen Kneipenpöbler von Horb geben zu denken, findet unser Autor.
Da sitzen sie in der Kneipe und pöbeln auf übelste Art gegen einen Schwarzen, drohen handgreiflich zu werden, verbreiten Angst und Schrecken – und vor Gericht heißt es dann: Die Beweislage ist nicht eindeutig – was in einem Fall sogar für einen Freispruch reicht.