Die Steuermarke gilt als Beweis, dass die Hundesteuer gezahlt wurde. Foto: Stephanie Krämer

In Dobel ist der Verwaltung „vermehrt aufgefallen“, dass Hunde ohne Hundesteuermarken unterwegs sind. Das will die Gemeinde jetzt verstärkt kontrollieren.

Die Gemeinde Dobel will künftig verstärkt kontrollieren, ob Hunde ihre Hundesteuermarken tragen. „Bei unseren Kontrollen der Hundesteuermarken ist uns vermehrt aufgefallen, dass eben diese nicht am Hund beziehungsweise am Halter getragen wurden“, heißt es in einer Mitteilung, die die Gemeindeverwaltung auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

 

Laut Paragraf 11 Absatz 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel müsse diese aber mitgeführt werden. „Wenn nicht direkt am Hund, würden wir alternativ empfehlen, die Hundesteuermarke am Schlüsselbund zu befestigen, um sicherzustellen, dass diese mitgeführt wird“, ist dort weiter zu lesen. Der Verstoß gegen diesen Paragrafen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vergesslichkeit oder Absicht?

Doch warum geht die Gemeinde mit diesem Thema so offensiv an die Öffentlichkeit? „Mir geht es vor allem um Steuergerechtigkeit“, sagt Dobels Bürgermeister Christoph Schaack dazu im Gespräch mit unserer Redaktion. Will heißen, dass die Leute nicht benachteiligt werden, die ihre Hunde ordnungsgemäß anmelden.

146 Hunde gemeldet

Gemeldet sind aktuell 146 Hunde in Dobel. Aber Schaack ist sich sicher, dass es mehr von den Vierbeinern auf der Sonneninsel gibt, die (noch) nicht bei der Kommune angemeldet wurden. Vergesslichkeit oder Absicht? Vermutlich beides, so der Bürgermeister. „Die Halter sollten eigentlich Bescheid wissen“, dass sie ihre Hunde nach der Anschaffung anmelden müssen.

Dennoch würden das einige eben nicht machen. „Es ist in der Tat so, dass wir immer mal wieder bei Zufallsbegegnungen auf Hunde getroffen sind, die nicht angemeldet sind“, sagt Schaack. Die bekämen dann „ein freundliches Anschreiben“, so der Bürgermeister. Aber selbst dann würden sich einige immer noch nicht melden. Deshalb soll da jetzt der Gemeindevollzugsdienst ein Auge drauf haben.

Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt sei, dass die Hunde identifiziert werden könnten. Es käme zwar nicht so oft, aber doch ab und zu vor, dass entlaufene Hunde ins Rathaus gebracht würde, erzählt Schaack. Da ist es natürlich von Vorteil, wenn der Halter über die Hundesteuermarke identifiziert und wieder zu seinem Besitzer zurückgebracht werden kann.

Hundesteuer 2025 erhöht

Nach 14 Jahren wurde die Hundesteuer zum 1. Januar 2025 wieder einmal erhöht. Dabei habe man sich an den umliegenden Orten orientiert. Für einen Hund bezahlt man in Dobel also seit diesem Jahr 120 Euro, für den Zweithund werden 240 Euro fällig.

Eine spezielle Steuer für Listenhunde gibt es in Dobel im Übrigen nicht, sagt der Bürgermeister. Das sei zwar in der Diskussion gewesen, allerdings gebe es in Dobel „so gut wie keine Listenhunde“ und eigentlich auch keine Vorfälle.

Keine Leinenpflicht

Eine Gegenleistung, die die Hundebesitzer dafür bekommen, seien die etwa 25 „Hundetoiletten“, also Abfallkörbe, an denen es auch Tüten für das große Geschäft des Vierbeiners gibt. Der Bauhof fahre diese zwei- bis dreimal pro Woche ab, leert bei Bedarf die Eimer und füllt die Tüten wieder auf.

Im Gegensatz zu anderen Kommunen gibt es in Dobel keine Leinenpflicht. Allerdings müsse der Hund auf den Rückruf reagieren, sagt Schaack, der übrigens selbst zwei Hunde hat.

Steuer in Bad Herrenalb

In der direkten Nachbarschaft werden die Dinge übrigens etwas anders gehandhabt. In Bad Herrenalb, bekanntermaßen ja in einer Verwaltungsgemeinschaft mit Dobel, werden für den ersten Hund ebenfalls 120 Euro fällig.

Die weiteren Hunde kosten dann mit 260 Euro etwas mehr und es werden auch Steuern für Listenhunde erhoben. So wird dort „der erste gefährliche Hund mit 600 Euro sowie jeder weitere gefährliche Hund mit 1300 Euro pro Jahr zur Hundesteuer herangezogen“, beschloss der Bad Herrenalber Gemeinderat im November 2024.

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde im Sinne der Bad Herrenalber Satzung „sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann“. Dazu gehören „insbesondere Hunde, die folgenden Rassen angehören oder Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration mit Hunden der folgenden Rassen: American Staffordshire Terrier; Bullterrier; Pit Bull Terrier; Bullmastiff; Staffordshire Bullterrier; Dogo Argentino; Bordeaux Dogge; Fila Brasileiro; Mastin Espanol; Mastino Napoletano; Mastiff; Tosa Inu; Cane Corso; Ca de Bou; American Bulldog; Rottweiler; Presa Canario“.