Der Lückenschluss als Weiterbau der B 523 bei Villingen-Schwenningen sorgt weiter für Kontroversen. Die Kritiker des Projekts machen in diesem Zusammenhang auch auf Altlasten eines Verbrennungsplatzes aufmerksam. So reagiert das Regierungspräsidium auf die Problematik.
Es waren einst die schlimmste Altlasten im Land – denn hier wurden Lacke, verbrauchte Lösungsmittel und weitere Abfälle verbrannt. Die Rede ist vom städtischen Ex-Verbrennungsplatz Biswurm zwischen dem Villinger Industriegebiet Vockenhausen und dem Mönchsee. Unverkennbar war der Platz – in Betrieb zwischen 1960 und 1974 – aufgrund der schwarzen Rußwolken, die bei der Verbrennung über die B 33 zogen.
Und genau an dieser Stelle soll, so der derzeitige Stand der Planung, die B 523 bis zur B 33 weitergeführt werden. Das ruft die Bürgerinitiative „Nordzubringer Nein Danke“ auf den Plan. Denn die Verantwortlichen befürchten, so erklären Peter Sachse und Anton Karle in einem offenen Brief an den Regierungspräsidenten Carsten Gabbert, dass Bautätigkeiten eine Gefahr für die Umwelt bedeuten würden.
Wie kommen sie darauf? Im dortigen Boden schlummern weiterhin Schadstoffe. Denn die Verbrennung der Kabel führte zu einer Kontamination mit Schwermetallen nahe der Oberfläche, und da in dem Bereich auch flüssige organische Abfälle gelagert wurden, drangen zahlreiche Schadstoffe bis in tiefere Schichten und gar bis zum Grundwasserleiter in 42 Metern Tiefe vor.
Weiterhin Belastung mit giftigen Stoffen
Die schlimmsten Altlasten des Landes gerieten schließlich in den Fokus von entsprechenden Sanierungen. Zwischen 2004 und 2018 kamen hierbei mehrere Verfahren zum Einsatz, die in zwei Sanierungsnachsorgephasen überprüft worden waren. Darüber hatte die Verwaltung die Stadträte im Juni 2021 informiert.
Bei der Nachsorge war festgestellt worden, dass der Umfang der Schadstoffe zwar erheblich reduziert werden konnte, trotzdem finden sich dort weiterhin Belastungen mit giftigen Stoffen. Anton Karle betont zudem: Der Bodenaustausch erfasste nur einen kleinen Teil des belasteten Bodenbereichs des Verbrennungsplatzes. Befürchtet wurde nun, dass bei Arbeiten auf dem Gelände „kontaminiertes Erdreich aufgewühlt“ wird sowie Sickerwasser aus verunreinigten Bereichen weiter eindringen und in der Folge Grundwasserströme negativ beeinflussen könnten .
Kostentransparenz vom RP gefordert
Die Bürgerinitiative fordert deshalb in dem Brief an das Regierungspräsidium (RP) eine Gefährdungsprüfung und zudem Kostentransparenz hinsichtlich möglicher Mehrbelastungen durch dort notwendige Sanierungen.
Der zuständige Abteilungspräsident Karl Kleemann zeigt in seinem Antwortschreiben Verständnis für das Nachhaken der Initiative – er macht gleichzeitig aber auch auf die durchgeführten Sanierungskampagnen aufmerksam, durch die zahlreiche Schadstoffe beseitigt worden seien.
Überprüfung durch Grundwassermonitoring
Mögliche Restbelastungen habe man im Blick, versichert Kleemann. Diese würden mithilfe eines Grundwassermonitoring überprüft. „Kritisch einzustufende Schadstofffrachten“ ließen sich seinen Angaben zufolge bei der Bewertung im Rahmen der jüngsten Altlastenbewertungskommissionssitzung im Oktober 2023 nicht feststellen. Das Monitoring werde aber weiterhin aufrechterhalten.
Und Kleemann macht ebenso deutlich: Bei allen bisherigen Planungsvarianten ist der Verbrennungsplatz Biswurm betroffen. Eine Bebauung von Altlastenflächen sei, nach Rücksprache mit Experten, „technisch umsetzbar sowie wirtschaftlich machbar“. Entsprechende Kosten würden in die Berechnung zudem miteinfließen.
BI zeigt sich mit Antwort nicht zufrieden
Kleemann: „Es ist daher zu erwarten, dass sich die Situation der sanierten Altlast durch das Vorhaben nicht verschlechtern wird.“ Vielmehr könne es aus seiner Sicht sein, dass sich die dortigen Bedingungen durch die Versiegelung sogar verbessern. „Eine relevante Schadstoffmobilisierung ausgelöst durch das Projekt ist nicht realistisch“, betont der Abteilungspräsident.
Die Bürgerinitiative „Nordzubringer Nein Danke“ stellt die Antwort jedoch nicht zufrieden, wie sie erklärt. „Die darin formulierten Stellungnahmen konnten keinesfalls die von uns geäußerten Sorgen ausräumen“, erklären Peter Sachse und Anton Karle. Es gebe „Widersprüche zu den bisherigen Veröffentlichungen zum Thema Altlast Biswurm“. Gefordert wird deshalb weiterhin die Überprüfung einer möglichen Gefährdung durch die Altlastenbewertungskommission.