Einstimmig folgte der Loßburger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung, neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer zu beschließen. Besonders für Grundstückseigentümer wird es nun deutlich teurer.
Im Gremium erläuterte Kämmerer Alexander Hoffarth, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Vorschriften zur Bewertung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Es musste eine Neuregelung her. Damit einher ging eine Änderung des Grundgesetzes, die es den Ländern ermöglicht, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen. Mehrere Bundesländer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch Baden-Württemberg.