Im Spital Rottweil sind schon seit dem 18. Mai Besuche unter Auflagen möglich. Foto: VVPH

Viele Einrichtungen ermöglichen nach wochenlanger Corona-Pause mittlerweile Besuche von Angehörigen.

Rottweil - Seit dem 18. Mai ist eine neue Verordnung des Landes in Kraft, die einen Besuch von Angehörigen in Seniorenheimen unter strengen Auflagen erlaubt. Nach einer Umstellungsphase ist nun in vielen Einrichtungen der Region ein Wiedersehen mit den Verwandten möglich.

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Es waren lange sechs Wochen für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen und für deren Angehörige. Wegen der Corona-Krise herrschte ein striktes Besuchsverbot, um zu vermeiden, dass das Virus in die Wohneinrichtungen hineingetragen wird. Doch seit Mitte Mai zeichnen sich erste Lockerungen ab, so dass sich die Senioren mittlerweile wieder über einen Besuch ihrer Kinder und Enkel freuen können.

Vorbereitungen auf Besuche dauerten teilweise länger

Gänzlich abgerissen war die Verbindungen zur Außenwelt aber nicht. "Wir haben versucht, mit Skype und Tablets den Kontakt aufrecht zu erhalten", berichtet Harald Blocher, der Pressesprecher der Stiftung St.-Franziskus, die neben anderen Häusern der Region auch das St. Elizabeth Altenzentrum in Rottweil betreibt.

Doch nun sind auch physische Begegnung wieder möglich. Schon seit Mitte Mai erlaubt die Verordnung den Seniorenheimen, Besuche von Angehörigen zu ermöglichen. "Allerdings hat es gedauert, Besucher zu informieren und räumliche Vorbereitungen zu treffen. Jetzt können Besuche langsam wieder aufgenommen werden", beschreibt Blocher die arbeitsintensiven Vorbereitungen. Im Spital Rottweil hingegen sind schon seit dem 18. Mai Treffen mit Verwandten möglich.

Beim Besuch gelten strenge Regeln

Für die Besuche gelten selbstverständlich strenge Regeln. Jeder Gast muss eine Mund- und Nasenbedeckung tragen, beim Betreten der Einrichtungen sind die Hände zu desinfizieren, jeder Einwohner darf höchstens zwei Besucher am Tag empfangen und der übliche Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Darüber hinaus ist laut Angaben Rainer Pfautschs von der Vinzenz-von-Paul-Hospital gGmbH, die das Spital in Rottweil betreibt, der Verzehr von Speisen und Getränken nicht erlaubt. Auch müssen sich alle Besucher mit ihren persönlichen Daten registrieren, um im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Wer selbst Symptome aufweist oder Kontakt zu möglichen Infizierten hatte, sollte auf keinen Fall in die Einrichtungen kommen.

Vorab müssen Termine vereinbart werden

Zu berücksichtigen ist auch, dass in den Anlagen der Stiftung St. Franziskus die Besuche noch nicht im Wohnbereich stattfinden dürfen. Daher wurde im St. Elizabeth ein Besuchsraum eingerichtet, in dem ein Tisch als Barriere für den nötigen Abstand sorgen soll. Doch die Kapazitäten sind begrenzt. "Deshalb ist es ganz wichtig, vorab einen Besuchstermin zu vereinbaren", betont Blocher.

Das Spital Rottweil verfolgt hingegen eine andere Strategie: "Besuche müssen angemeldet werden, finden ausschließlich im jeweiligen Bewohnerzimmer statt – keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen – und sollen maximal eine Stunde dauern."

"Soziale Kontakte sind wichtig"

Hinsichtlich der Sicherheit der Bewohner sieht Pfautsch die Heime vor einem Dilemma: "Das Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch der Bewohner, von ihren Angehörigen besucht zu werden, und der Gefahr, dass durch den Besuch ein Virus eingeschleppt wird, ist groß. Ein Restrisiko bleibt." Doch die Begegnungen seien eben auch notwendig: "Der soziale Kontakt ist wichtig, wird gebraucht, hält die Erinnerungen wach und tut den pflegebedürftigen Menschen gut."  

Wer jetzt seine Eltern oder Großeltern aufsuchen möchte, sollte sich vorab informieren, ob in der jeweiligen Wohneinrichtung Besuche bereits möglich sind, denn der Zeitpunkt der Öffnung und die Regelungen können von Seniorenheim zu Seniorenheim variieren.