Blumen und Kerzen erinnerten in Endingen 2016 an die ermordete Joggerin. Das Urteil gegen ihren Mörder ist nun rechtkräftig. Foto: dpa

Das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen den 44 Jahre alten Doppelmörder Catalin C. ist rechtskräftig. Das hat das Gericht am Montag mitgeteilt.

Freiburg/Endingen - Der rumänische Lkw-Fahrer und dreifache Familienvater hatte im Herbst 2016 eine damals 27 Jahre alte Joggerin in der Nähe von Endingen/Kreis Emmendingen ermordet und vergewaltigt. Später hatte sich herausgestellt, dass er auch im Januar 2014 in Kufstein/Tirol eine damals 20 Jahre alte Studentin aus Frankreich ermordet und missbraucht hatte. 

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Er wurde zu lebenslanger Haft unter Berücksichtigung einer besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Außerdem wurde eine mögliche Sicherungsverwahrung für den Verurteilten nach Ende seiner Haft unter Vorbehalt gestellt. Diesen letzten Teil des Urteils hatte der Bundesgerichtshof als nicht ausreichend begründet einkassiert, so dass darüber im August in Freiburg erneut verhandelt werden musste

Juristische Aufarbeitung endgültig abgeschlossen

Dabei wurden die Gefährlichkeit des Mannes und sein Hang zu Serienverbrechen von einem Gutachter festgestellt. Erneut kam das Gericht zu dem Urteil, dass Catalin C. möglicherweise in Sicherungsverwahrung kommt und nie wieder das Gefängnis verlassen wird. Am Ende der Haft muss seine Gefährlichkeit durch Gutachter untersucht werden. 

Da gegen dieses zweite Urteil keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist es nun rechtskräftig geworden. Die juristische Aufarbeitung des Mordes von 2016 ist damit knapp fünf Jahre später abgeschlossen.