Der Frauenmörder Catalin C. (44) steht am kommenden Mittwoch in Freiburg erneut vor Gericht. (Symbolfoto) Foto: Sebra – stock.adobe.com

Der Frauenmörder Catalin C. (44) steht am kommenden Mittwoch in Freiburg erneut vor Gericht. 

Freiburg - Die Richter am Landgericht müssen sich in einer auf zwei Tage angesetzten Verhandlung damit befassen, ob der rumänische LKW-Fahrer nach dem Absitzen seiner lebenslangen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung bleiben muss.

Die Verwahrung hatte das Landgericht Freiburg 2017 in seinem Urteil in erster Instanz unter Vorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass Gutachter am Ende der Haft überprüfen müssen, ob der verurteilte dreifache Familienvater noch immer eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und deshalb im Maßregelvollzug eingesperrt bleiben muss.

Aspekt muss neu untersucht werden

Allerdings hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach der Revision des Mannes gegen das Urteil vor zweieinhalb Jahren festgestellt, dass die mögliche Unterbringung des Doppelmörders im Maßregelvollzug nicht ausreichend begründet war, weshalb dieser Aspekt des Verfahrens nun neu untersucht werden muss. An der lebenslangen Haftstrafe des Mannes und an der besonderen Schwere der Schuld, die in dem Freiburger Urteil festgestellt wurde und die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich macht, ändert das neue Verfahren allerdings nichts.

Catalin C. hatte im November bei Endingen/Kreis Emmendingen eine zur Tatzeit 27 Jahre alte Frau vergewaltigt und ermordet. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der LKW-Fahrer auch im Januar 2014 in Kufstein/Tirol eine damals 20-jährige französische Studentin ermordet und missbraucht hatte. Für diese Tat war er in Österreich im Juni 2020 schuldig gesprochen worden. Da er aber bereits zu lebenslänglich verurteilt war, wurde von den Richtern in Österreich kein weiteres Strafmaß verhängt. Auch gegen das Urteil in Österreich hat der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. Im neuen Freiburger Verfahren wird ein Urteil bereits am 26. August erwartet.