Der Hornisgrinde-Wolf soll abgeschossen werden. Zu groß sei die Gefahr für Menschen und Tiere. (Symbolfoto) Foto: giorgiape - stock.adobe.com

Der Hornisgrinden-Wolf wurde zum Abschuss freigegeben. Scharfe Kritik gibt es von der Stiftung für Bären. Die Wildtier-Experten zweifeln an der Legitimation des Abschusses.

Der Hornisgrinde-Wolf soll abgeschossen werden – so die Entscheidung des Umweltministeriums. Zu groß sei die Gefahr für Menschen und Tiere.

 

Immer wieder habe sich der im Nordschwarzwald sesshafte Rüde GW2672m Menschen, insbesondere Spaziergängern mit Hund, bis auf wenige Meter genähert. Versuche, das Tier einzufangen oder zu verscheuchen, seien gescheitert. Letztlich sei daher lediglich die Möglichkeit der „Entnahme“ – also der rechtlich geregelten Tötung – geblieben.

Scharfe Kritik gibt es für diese Entscheidung nun von der Stiftung für Bären, die den Alternativen Wolf- und Bärenpark in Bad Rippoldsau-Schapbach betreut. „Wir als Stiftung für Bären – Wildtier- und Artenschutz sehen keine Rechtfertigung für den geplanten Abschuss“, erklärt Pressesprecher Christopher Schmidt.

Keine Legitimation erkenntlich

„Zum einen sind Hunde grundlegend Konkurrenz für den Wolf, wenn sie sich in seinem Revier befinden“, erklärt Schmidt. „Dass er nun gesteigertes Interesse an läufigen Hündinnen während der Ranzzeit zeigt, ist ebenfalls kein auffälliges Verhalten, im Gegenteil, es zeigt, wie wichtig es wäre, wenn sich eine Fähe in der Region aufhalten würde.“

„Es ist zudem kein Zwischenfall zu verzeichnen, der den Abschuss in irgendeiner Form sinnvoll erscheinen lässt, zumal er zu scheu war, um sich einfangen zu lassen“, meint Schmidt. Auch misslungene Einfangversuche seien keine Bestätigung dafür, dass eine Vergrämung fehlschlug: „Die Vergrämung eines Wolfs ist ein langer Prozess, der darauf basiert, das Tier, seine Gewohnheiten und allen voran den Ursprung der positiven Konditionierungen zu kennen und zu eliminieren.“

Für menschliches Fehlverhalten bestraft

„In der Begründung des Umweltministeriums Baden-Württemberg heißt es, es sei ein Wolfstourismus entstanden. Es würde die Gefahr bestehen, wenn Menschen ihn anfüttern und Fotos mit ihm machen würden.“ Doch genau hier sieht Schmidt den Fehler: „Dies wäre der Ansatzpunkt, nicht die Entnahme des Wolfs. Doch statt dem Tier seinen natürlichen Lebensraum zuzugestehen, soll es für potenzielles, menschliches Fehlverhalten bestraft werden.“

Schmidt hegt daher Zweifel, an der Effektivität des Vorhabens: „Dieses Verhalten der Menschen, welches Ursprung der positiven Konditionierung ist, ändert sich nicht durch die Entnahme des Wolfes, sondern durch eine Änderung des menschlichen Fehlverhaltens.“

Aber ist der Abschuss des Wolfs dann überhaupt legitimiert? „Die Vergrämungsmaßnahmen wurden offensichtlich nicht im entferntesten in jenem Umfang versucht, der eine Entnahme gemäß Managementplans rechtfertigen würde“, meint Schmidt. „Diese Entscheidung hinterlässt einen besorgniserregenden Nachgeschmack.“