Die Hechinger Traditions-Großbäckerei Sternenbäck steckt erneut in der Krise. Über ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung der Hechinger Geschäftsführung wird eine Sanierung des Unternehmens mit aktuell etwa 1000 Beschäftigten angestrebt.
In einer Pressemitteilung wird das Ziel formuliert, dass das 258 Jahre alte Unternehmen mit Hauptsitz in Hechingen fortgeführt werden soll. Das Sanierungsverfahren solle „zügig“ durchgeführt werden.
Bereits vor vier Jahren – damals mitten in der Zeit der Corona-Beschränkungen – hatte die Sternenbäck GmbH eine Sanierung über ein solches Insolvenzverfahren vorgenommen. Damals wurden schließlich 270 Stellen abgebaut, 45 Filialen geschlossen.
Bereits vor vier Jahren gab es ein Sanierungsverfahren
Sichtbare Auswirkungen in Hechingen: Statt im beeindruckenden Gebäude an der Brunnenstraße, das nun vom benachbarten Baumarkt, einer Pyhsiotherapiepraxis und einem Ein-Euro-Markt genutzt wird, ist die Verwaltung nun im Untergeschoss der Produktionsanlage im Lotzenäcker untergebracht.
Rahmenbedingungen haben sich signifikant geändert
Vier Jahre später nun also die nächste Krise: Als Grund nennt die Firma „ signifikante Veränderungen der Rahmenbedingungen“. Diese hätten die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert. Konkret genannt werden „ein sich rapide wandelndes Marktumfeld“ in Verbindung mit „einer extremen Steigung der Produktionskosten in Deutschland – speziell Rohstoff-, Energie- und Personalkosten“. Am Ende habe die Geschäftsführung keine Alternativen zu einer gerichtlichen Sanierung gesehen. Ziel sei es nun, „die Sternenbäck-Gruppe neu auf die Anforderungen des Marktes auszurichten und ein Sanierungskonzept zu erarbeiten“.
Aktuell hat die Sternenbäck GmbH drei Produktionsstandorten, von denen aus 123 Filialen in fünf Bundesländern beliefert werden. Das so genannte „vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“ wird auf Antrag unter Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts geführt.
Insolvenzantrag wurde beim Amtsgericht gestellt
Im konkreten Fall also vom Amtsgericht Hechingen. Dort wurde der Antrag gestellt, so Richter Ernst Wührl. Ein Entscheidung ist hier bislang noch nicht gefallen. In Eigenverwaltung bedeutet, dass die Leitung des Unternehmens grundsätzlich die Kontrolle über den Geschäftsbetrieb behält und diese nicht an einen Insolvenzverwalter übergeht.
Ein Ziel von Insolvenzverfahren ist es, dass die Ansprüche von Gläubigern bestmöglich geschützt werden. Hierzu wird der Firmenleitung ein Sachwalter zur Seite gestellt, mit dem sie sich in wesentlichen Geschäftsvorgängen abstimmen muss.
Die Firmengeschichte von Sternenbäck geht bis auf das Jahr 1766 zurück, als sie sich aus dem damaligen Gasthaus Sternen an der Hechinger Johannesbrücke als Bäckerei etablierte.