Der Gemeinderat von Schömberg legte die Hebesätze für die Grundsteuer fest. Foto: Thomas Fritsch

Der Schömberger Gemeinderat beschließt neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer. Das soll gut 400.000 Euro mehr in die klamme Kasse der Kommune bringen. Doch die Mehreinnahmen sind im Grund schon wieder weg.

Glücksgefühle kommen beim Blick auf die Finanzen der Glücksgemeinde derzeit keine auf: Schömberg braucht Geld. Doch viele Einnahmequellen, zumindest solche, wo sie Einfluss auf die Höhe der Einnahmen nehmen können, haben Kommunen nicht. Die wichtigsten sind Steuern, und um eine geht es gerade vielerorts: die neue Grundsteuer. Sie gilt ab 1. Januar 2025. Um die Grundsteuer berechnen zu können, erlassen Gemeinden sogenannte Hebesätze. Sie waren Thema in der jüngsten Sitzung des Schömberger Gemeinderats.

 

Grundsteuer Wer ein Grundstück besitzt, bezahlt Grundsteuer. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen fällig, die Grundsteuer B für bebaute. Für unbebaute, aber bebaubare Grundstücke gibt es die Möglichkeit, künftig die Grundsteuer C zu erheben.

Im Jahr 2024 lag das Steueraufkommen in Schömberg bei der Grundsteuer A bei rund 63.700 Euro, wie Kämmerer Ralf Busse berichtete. Die Grundsteuer B bescherte Schömberg rund 1,013 Millionen Euro Einnahmen.

Berechnung Die Grundsteuer berechnet sich durch einen Messbetrag mal dem Hebesatz, den die Kommunen festsetzen. Maßgeblich wiederum für den Messbetrag sind neuerdings der Grundstückswert – siehe Bodenrichtwerte – und die Größe. Was für ein Gebäude dagegen auf dem Grundstück steht, ist nicht mehr entscheidend.

Grundsteuer B trifft jeden – mehr oder weniger

Jeder wohnt, deshalb trifft die Grundsteuer B jeden – als Eigentümer direkt und als Mieter indirekt. Bisher lag der Hebesatz für die Grundsteuer B in Schömberg bei 420 Prozent. Will die Gemeinde 2025 wie aktuell 1,013 Millionen Euro an Grundsteuer B einnehmen, dann müsste der neue Hebesatz bei 248,87 Prozent liegen, führte Busse aus.

Dass sich die Steuerbelastungen selbst bei dieser sogenannten Aufkommensneutralität für die Eigentümer stark verändern wird, das zeigten die Ausführungen des Kämmerers ebenfalls. Denn die Belastungen für den Einzelnen verschieben sich. Kurz gesagt: Für Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wird die Steuer sinken, Eigentümer eines Einfamilienhauses bezahlen künftig deutlich mehr.

Beispiele Als Beispiel führte Ralf Busse ein Mehrfamilienhaus mit sechs Eigentumswohnungen auf einem Grundstück von rund 730 Quadratmetern an. 2024 fielen dafür in Summe 894,35 Euro an Steuern an (bei einem Hebesatz von bisher 420). Mit einem Hebesatz von 249 Prozent und der neuen Berechnung des Messbetrags würden noch 315,69 Euro fällig.

Reihenhausbesitzer profitieren

Auch Reihenhausbesitzer – naturgemäß mit kleinem Grundstück – könnten sich freuen: Bei 187 Quadratmetern würde die Steuer bei einem aufkommensneutralen Hebesatz künftig statt 277,58 Euro lediglich 67,72 Euro betragen.

Anders sieht es für die Besitzer klassischer Einfamilienhäuser aus: Im Rechenbeispiel nannte der Kämmerer ein Haus auf einem Grundstück mit 660 Quadratmetern Größe. Statt bisher 285,85 Euro müssten sie 311,86 Euro zahlen.

Tatsächliche Hebesätze Einen „aufkommensneutralen“ Hebesatz gibt es in Schömberg indes künftig nicht. „Aufgrund der derzeitigen Finanzlage der Gemeinde“ schlug die Verwaltung stattdessen einen Hebesatz von 300 Prozent für die Grundsteuer B vor. Diesem Vorschlag folgte nach dem Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss (VWA) nun auch der Gemeinderat bei 15 Ja- und zwei Neinstimmen.

Bei der Grundsteuer A steigt der Hebesatz auf 1300 Prozent – beschlossen mit 13 Ja- und vier Neinstimmen – und bei der Gewerbesteuer auf 380 Prozent (aktuell 340). Dazu sagten 13 Ratsmitglieder Ja und vier Nein. Die beiden letzten Werte hatte der VWA nach seiner nicht öffentlichen Beratung vorgeschlagen, die Verwaltung hatte für 1600 und 400 Prozent plädiert.

Diskussion Noch vor dem Votum erklärte Tino Bayer (MUZ), seine Fraktion habe sich die „Entscheidung nicht leicht gemacht“, stimme jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage dafür. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Stahl bezeichnete die neuen Hebesätze als „völlig akzeptabel und angemessen“.

Glücksgemeinde ist zweitgrößter Waldbesitzer

Benedikt Teufel dagegen tat sich mit dem Hebesatz der Grundsteuer A schwer. Bereits jetzt sei Schömberg in den landesweiten Top Ten damit. Er finde den Hebesatz unverhältnismäßig. Kämmerer Busse entgegnete, zum einen sei die Gemeinde mit ihrem Wald der zweitgrößte Grundsteuer-A-Zahler in Schömberg. Zum andern war zu erahnen, dass der größte das Land ist. Alle anderen Steuerzahler haben weitaus kleinere Flächen.

Derweil überschlug UWV-Fraktionsvorsitzender Udo Bertsch, dass Schömberg durch die Steuererhöhungen 2025 – neben Grund- und Gewerbesteuer wurde die Hundesteuer in der Sitzung erhöht – lediglich 440 000 Euro Mehreinnahmen haben dürfte (400.000 Euro dürften es laut Ralf Busse ohne die Hundesteuer sein). „Was bringen die?“, wollte Bertsch wissen angesichts der Tatsache, dass es in der nächsten Tarifrunde für den öffentlichen Dienst um Lohnsteigerungen von einigen Prozent geht. Da wäre das Geld gleich wieder weg. Werde dann erneut der Hebesatz erhöht?

„Es ist ein strukturelles Problem zu sehen“, konstatierte Bertsch. Ein Betrieb – ergo die Gemeindeverwaltung – müsse die Effizienz erhöhen in solch einer Situation. Oder das Land die finanzielle Ausstattung der Kommunen verbessern. Ihm wie einigen anderen Räten war es wichtig, dass angesichts dessen nun nicht jedes Jahr die Hebesätze steigen. Werden sie nicht, signalisierte die Verwaltung.

Grundsteuer C Die wird es in Schömberg vorerst nicht geben. Die Verwaltung begründet dies mit einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“ und einem „immensen Mehraufwand“.