Kaufland ist der größte Player im Jettinger Gewerbegebiet „West I“, das jetzt an die aktuelle Rechtslage angepasst werden muss. Foto: Uwe Priestersbach

Zähneknirschend muss die Gemeinde Jettingen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I“ ändern.

Der großflächige Einzelhandel in Jettingen ist den Regionalplanern schon seit Langem ein Dorn im Auge. Vor allem das rund acht Hektar große Gewerbegebiet „West I“ mit Kaufland, Tankstelle und verschiedenen weiteren Einzelhändlern wäre in dieser Form heute nicht mehr genehmigungsfähig.

 

Alleine Kaufland verfügt hier über eine Verkaufsfläche von 6900 Quadratmeter – was nach heutiger Auffassung nur in Ballungszentren statthaft ist. Anfang der 70er-Jahre tickten die Uhren aber noch völlig anders und das Gebiet wurde mit dem Bebauungsplan von 1973 ohne jegliche Zweckbestimmung als „Sondergebiet“ festgesetzt.

Doch die Zeiten haben sich geändert: Der vorliegende und mehrfach geänderte Bebauungsplan „Gewerbegebiet West I und Anschluss an die B 28“ verstößt mittlerweile gegen die Ziele der Raumordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben. Vor diesem Hintergrund wurde die Gemeinde Jettingen vom Regierungspräsidium Stuttgart verpflichtet, den bestehenden Bebauungsplan an die regionalplanerischen Ziele anzupassen.

„Das RP setzt uns die Pistole auf die Brust“

Sollte die Kommune ihrer Anpassungspflicht nicht nachkommen, droht eine Ersatzvornahme über das Landratsamt Böblingen. „Das RP setzt uns die Pistole auf die Brust“, machte Bürgermeister Hans Michael Burkhardt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich. Im Rathaus ist es in dieser Angelegenheit jedoch oberste Priorität, „das Heft des Handelns selbst in der Hand zu behalten und das Beste für die Gemeinde rauszuholen“.

Immerhin genießen die vorhandenen Betriebe Bestandsschutz. Das heißt: Die bestehenden Verkaufsflächen sind mit zukünftigen Erneuerungen weiterhin zulässig. Nicht mehr möglich werden allerdings Erweiterungen oder Nutzungsänderungen sein.

Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst und das Stuttgarter Büro Baldauf mit der Planung der zwischenzeitlich siebten Bebauungsplanänderung beauftragt.

Rechtslage hat sich geändert

Bauleitplaner Jerome Amiguet präsentierte den Gemeinderäten jetzt den Vorentwurf und stellte einleitend fest: „Hier wird die Planungshoheit der Gemeinde beschnitten“. Zudem klopfe das Regierungspräsidium immer wieder an und wolle wissen, wann es so weit ist. Problem sei vor allem, dass sich die Rechtslage seit 1973 geändert habe und die Bauleitplanung in Jettingen den Zielen der Raumordnung in der Region angepasst werden müsse. Denn Jettingen habe eigentlich keine zentralörtliche Funktion, und dürfe somit „keine Kaufkraft aus anderen Kommunen abziehen“.

Wie Jerome Amiguet deutlich machte, war in der Vorbereitung der Bebauungsplanänderung reichlich Akteneinsicht und „Detektivarbeit“ notwendig, um wenigstens den aktuellen Stand zu erhalten – und „zu sehen, wo was gilt“. Zur Lösung der bestehenden raumordnerischen Konflikte hat der Planer mehrere Teilbereich gebildet, um mit unterschiedlichen Kunstgriffen das übergeordnete Ziel der Einzelhandelssteuerung und Bestandssicherung zu erreichen. „Wir machen jetzt einen Vorstoß im Sinne der Gemeinde, aber das ist noch nicht abgestimmt“, so Jerome Amiguet mit Blick auf den bislang fehlenden Segen des Regierungspräsidiums.

Dieter Kellner fühlt sich gegängelt

Seinen Unmut über die ganz Angelegenheit äußerte CDU-Rat Dieter Kellner. „Ich fühle mich als Gemeinderat gegängelt“, machte er deutlich, dass die kommunale Selbstverwaltung in seinen Augen „von der Region Stuttgart ad absurdum geführt wird“. Kellner betonte: „Für mich ist das nicht der richtige Weg“. Gleichwohl billigte der Gemeinderat anschließend einstimmig den Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit.