Die AfD war nicht zur Podiumsdiskussion von Volkshochschule und Nabu eingeladen – und hatte dagegen geklagt. Das Gericht gab dem Eilantrag jetzt recht.
Die AfD wurde nicht zu Podiumsdiskussionen mit Landtagskandidaten eingeladen. Nach einer Beschwerde der Partei sagte das Maria-von-Linden-Gymnasium seine geplante Veranstaltung ab. Die von Volkshochschule (VHS) und Nabu für Freitag, 30. Januar, ab 19.30 Uhr geplante Diskussion soll aber stattfinden. Dagegen hatte die AfD geklagt – und beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einem Eilantrag Recht bekommen.
„Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage die – in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierte – Volkshochschule Calw vorläufig dazu verpflichtet, den Eilrechtsschutz beantragenden Miguel Klauß, MdL, als Teilnehmer der ‚Podiumsdiskussion zur Landtagswahl‘“ in den Räumlichkeiten des Antragsgegners zuzulassen, schreibt das Karlsruher Gericht in einer Pressemeldung.
VHS nimmt öffentliche Aufgabe wahr
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts hat zur Begründung der Entscheidung über den kurzfristig bei ihr eingegangenen Eilantrag ausgeführt, „dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten voraussichtlich eröffnet sei“. Zwar handele es sich beim Antragsgegner um einen privaten Verein. Jedoch nehme dieser eine öffentliche Aufgabe wahr und werde von mehreren Kommunen – unter anderem der Stadt Calw – maßgeblich getragen. Daher sei ein Rechtsstreit über den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung ein Verwaltungsrechtsstreit.
Der zulässige Eilantrag sei auch begründet, heißt es in der Mitteilung des Gerichts, und weiter: „Aus dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien dürfte sich ein Recht des Antragstellers auf Teilhabe an der streitgegenständlichen Podiumsdiskussion ergeben.“ Der Grundsatz der Chancengleichheit untersage der öffentlichen Gewalt jede unterschiedliche Behandlung der Parteien und Wahlbewerber, sofern sie sich nicht durch einen besonderen – zwingenden – Grund rechtfertigen lasse. Aus dem Grundsatz der Chancengleichheit ergebe sich hier ein Leistungsanspruch des Antragstellers auf Teilnahme an der moderierten Podiumsdiskussion, die nach ihrem Titel „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl“ und dem auf der Webseite des Antragsgegners dargestellten Konzept dem Austausch umweltpolitischer Positionen der verschiedenen Parteien vor der Wahl diene.
Gericht sieht unzulässiges Unterscheidungskriterium
Denn andernfalls würde ihm die Chance vorenthalten, auf den politischen Willensbildungsprozess jedenfalls der Zuschauer einzuwirken. Soweit der Antragsgegner die Auswahl der teilnehmenden Parteien davon abhängig gemacht hat, dass die Partei mindestens zehn Prozent der Wählerstimmen bei der vergangenen Landtagswahl erreicht hat – die AfD hatte 9,7 Prozent, dürfte dies ein unzulässiges Unterscheidungskriterium gewesen sein.
Denn weder die bundesweite bundespolitische Bedeutung noch die Bedeutung bei der vergangenen Landtagswahl dürften dieses Entscheidungskriterium rechtfertigen, so das Gericht weiter. Zwar könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Indiz für die gegenwärtige Bedeutung der an einer Wahl beteiligten Partei in der Regel das vorhergehende Wahlergebnis herangezogen werden. Etwas anderes gelte nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg jedoch, wenn es seit der letzten Wahl zu einer erheblichen Verschiebung der politischen Gewichte der Parteien gekommen sei. Dies sei hier – wie aktuelle Wahlumfragen oder die Bundestagswahl 2025 zeigten – der Fall.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsgegner kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Auch Die Linke ist nicht eingeladen
Auch Die Linke und ihr Landtagskandidat Thomas Hanser wurden zu der von VHS und Nabu geplanten Podiumsdiskussion nicht eingeladen. „Es handelt sich also ausdrücklich nicht um eine selektive Ausladung einzelner Parteien, sondern um eine Einladungspraxis, die mehrere vertretene Parteien betrifft“, äußert sich Hanser dazu in einer Pressemitteilung.
Für Die Linke sei klar: Politische Bildungseinrichtungen tragen eine besondere Verantwortung für Transparenz, Ausgewogenheit und demokratische Fairness. Gerade im Wahlkampf sollten Kriterien für Einladungen offen kommuniziert und nachvollziehbar begründet werden. Das diene der Glaubwürdigkeit der Veranstaltung und dem Vertrauen der Öffentlichkeit, ist in der Mitteilung weiter zu lesen.