Die Grundsteuer A in Meßstetten sinkt und B steigt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Bernd Weißbrod

Der Gemeinderat Meßstetten hat eine neue Satzung für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer beschlossen.

Sie war bereits thematisiert, ist nun aber beschlossene Sache: die Einführung einer neuen Satzung zur Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer in Meßstetten. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

 

Zur Erinnerung: Die Einführung der Satzung und die Erhöhung der beiden Steuern waren erforderlich, da das bisherige Grundsteuerrecht nur noch in diesem Jahr gilt. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer war für verfassungswidrig erklärt worden, weil sie gleichwertige Grundstücke ungleich behandeln würde.

„Wir wollen uns nicht bereichern“

Ab 1. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. Die bei der der letzten Besprechung des Themas genannten Zahlen seien zwar überholt, sagte Juliane Schempp von der Meßstetter Finanzverwaltung – viel geändert habe sich aber nicht: Wie bereits angesprochen wird die Grundsteuer B von 320 auf 520 v.H. angehoben. Der Wert liege in der Mitte der Richtwerte – 494 bis 546 v.H. –, die das Transparenzregister des Finanzministeriums ausweist: Dieses beinhaltet ausschließlich die Grundsteuer B und bietet unverbindliche Richtwerte für aufkommensneutrale Hebesätze. Gleichwohl eine unverbindliche Vorgabe, die der Stadt Meßstetten aber ein wichtiges Anliegen ist, wie Bürgermeister Frank Schroft abermals betonte: „Wir als Stadt wollen uns nicht an dieser Reform bereichern – können aber auch nicht auf die Einnahmen verzichten.“

Die Grundsteuer A hingegen wird von 320 auf 300 v.H. gesenkt; die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 340 v.H. – wird aber in die Satzung mit aufgenommen. Die Steuerbescheide sollen wie bisher Anfang Januar verschickt werden.

Die Rücklaufquote liegt weit unter dem geforderten Wert

„Die Rücklaufquote beim Finanzamt für die Grundsteuer A liegt immer noch bei 54 Prozent“, merkte Ratsmitglied Oliver Rentschler an. Eingefordert würden aber etwa 90 Prozent. „Müssen wir nächstes Jahr dann die Satzung ändern oder neu fassen?“ Das Gremium könne weiter die Hebesätze frei anpassen, erklärte Schemmp. Wesentliche Änderungen würden wie gehabt in den Debatten zum Haushalt diskutiert.

„Und wie informieren wir die Öffentlichkeit? Durch eine Infoveranstaltung oder Flyer?“, wollte Rentschler außerdem wissen. „Wir werden unter anderem mehrmals im Amtsblatt darüber informieren“, erwiderte Stadtkämmerer Daniel Bayer. Der weitere Zeitplan werde mit dem Gemeindetag abgestimmt. Auch eine Infoveranstaltung könne Schroft zufolge angeboten werden – nur das „Wo“ und „Wie“ müsse noch geklärt werden.