Andreas Schneucker ärgert sich über Hundekot auf Wegen und Grünflächen auf dem Friedhof.
Der Gemeinderat der Gemeinde Binzen hat der Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) zugestimmt. Die Verwaltung stellt zum 1. Januar 2026 die Form der Bekanntmachung auf die Bereitstellung im Internet beziehungsweise Homepage der Gemeinde Binzen um.
Dies bringt eine Reihe von Vorteilen. Zum einen können dadurch Bekanntmachungen am gleichen Tag bekannt gegeben werden, außerdem sind diese sofort rechtskräftig. Zum anderen muss sich dann nicht mehr an den Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes gehalten werden, dies bringt auch den Vorteil, dass wenn das Mitteilungsblatt mal nicht erscheint, dass die Bekanntmachung dennoch bekanntgegeben werden kann. Öffentliche Bekanntmachungen werden zusätzlich im Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes „Vorderes Kandertal“ und an der Verkündigungstafel des Rathauses angeschlagen, versicherte Bürgermeister Andreas Schneucker.
Der Gemeinderat stimmte auch der Vereinigung der Zweckverbände „Abwasserverband Wieseverband Lörrach“ und „Abwasserverband Unteres Kandertal“ auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu. Die Vertreter der Gemeinde wurden ermächtigt, der Vereinigung dieser beiden Zweckverbände in der Verbandsversammlung auf der Grundlage der Sitzungsvorlage und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.
Der Wieseverband hat bereits seit zwei Jahren sowohl die technische als auch die betriebswirtschaftliche und verwaltungsmäßige Betriebsführung des „Abwasserverbands Unteres Kandertal“ inne. Dem ursprünglich geplanten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Verbänden erteilte das Regierungspräsidium Freiburg eine Absage. Ein Zweckverband, der keine Aufgabe mehr habe, sei kein Zweckverband mehr, urteilte die Behörde.
Schneucker teilte auch mit, dass es inzwischen möglich sei, dass Gemeinderatssitzungen online stattfänden. Die Gemeinderäte konnten dann vom heimischen PC aus die Sitzungen verfolgen. Der Bürgermeister würde dann mit Bürgern und der Presse im Sitzungssaal sein. Abstimmen könnten aber nur die, die im Sitzungssaal seien, fügte Schneucker hinzu.
Sehr beschämt hat den Bürgermeister, dass Hundehalten ihrem Vierbeiner erlauben, sein Geschäft auf den Wegen und Grünflächen des Friedhofs zu machen. „Wir möchten alle Hundebesitzer eindringlich darum bitten zu akzeptieren, dass Hunde auf den Friedhof verboten sind.“ Bei Zuwiderhandlung droht dem Hundehalter ein Bußgeld.