Der Schülerverkehr kostet die ländlichen Gemeinden im Wiesental viel Geld. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa

Die Gemeinde Häg-Ehrsberg muss 22 280 Euro an den Landkreis bezahlen. Peter Palme und Dirk Philipp haben mit dem Kreis nachverhandelt.

Zur Kenntnisnahme verlas Bürgermeister Dirk Philipp in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Rückforderung des Landkreises Lörrach von nicht zuschussfähigen Schülerbeförderungskosten im Schuljahr 2023/2024. Hier sollten zusammen mit der Stadt Zell 96.700 Euro bezahlt werden. Für die Gemeinde Häg-Ehrsberg wären dieses rund 51.000 Euro gewesen. Nachdem Finanzausgleichsgesetz erstatten die Stadt und Landkreise den Trägern öffentlichen Schulen die notwendigen Beförderungskosten.

 

Die Stadt und Landkreise können Höchstbeträge für die Kostenerstattung per Satzung festlegen. Dieses hat der Landkreis Lörrach mit seiner Satzung über die Schülerbeförderung in der Fassung vom 22.11.2023 umgesetzt. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 1400 Euro je Schüler. Die Schülerbeförderung im Oberen Wiesental wird über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Häg-Ehrsberg, der Stadt Zell im Wiesental, dem GVV Schönau und der Stadt Todtnau gemeinsam Organisiert. Im Sommer dieses Jahres ging bei der Stadt Zell eine Rückforderung des Landkreises Lörrach für die nicht Zuschussfähigen Beförderungskosten für das Schuljahr 2023/24 ein.

Die Gesamtsumme für die Rückforderung belief sich auf zirka 96 700 Euro (Zell und Häg-Ehrsberg). Hiervon entfielen auf die Gemeinde Häg-Ehrsberg rund 51 000 Euro. Der Beitrag ergibt sich aus dem Umstand, dass die Schülerbeförderungskosten stark angestiegen sind, und im Gegensatz der Höchstbeitrag der Förderung unverändert geblieben ist. Die tatsächlichen Kosten betragen neu rund 2233 Euro. Vom Landratsamt werden Kosten in Höhe von 1400 Euro pro Kind erstattet. Somit werden pro Schüler 833 Euro zurückverlangt. Die hohe Kostenbelastung für die Gemeinde Häg-Ehrsberg und die Stadt Zell wollten die Bürgermeister Peter Palme Zell und Bürgermeister Dirk Philipp Häg-Ehrsberg nicht hinnehmen, woraufhin ein Termin bei der Landrätin stattgefunden hat.

Um Teilerlass der Forderung wurde gebeten

Beide Bürgermeister wanden sich nach dem Termin mit einem Schreiben an den Kreistag und baten um einen Teilerlass der Forderung. Der Kreistag billigte einem Teilerlass der Forderung zu , so dass sich die Rückforderung um 46.400 Euro verringerte. Von den nun zu erstattenden 50 264 Euro beträgt der Anteil der Gemeinde Häg-Ehrsberg 22 279,69 Euro welche an die Stadt Zell überwiesen werden, da diese in Vorleistung ging. Für das Jahr 2026 sollen entsprechend Mittel für Rückforderungsansprüche eingeplant werde.

Bürgermeister Dirk Philipp dankte dem Kreistag und dem Landratsamt für das freiwillige Entgegenkommen bei der Rückforderung für das Schuljahr 2023/2024. Seiner Meinung nach und auch die Meinung von Ratsmitglied Andreas Rümmele werde beim Thema Schülerbeförderung der Ländliche Raum, vor allem dünn besiedelte Flächengemeinden mit schlechter ÖPNV-Anbindung, weiten Wegen und den damit verbundenen Mehrkosten nicht ausreichend unterstützt. Durch die hohen Kosten welche an der Gemeinde hängen bleiben, werde die bereits eingeschränkte Handlungsfähigkeit noch weiter beschränkt. Auf Dauer sei dies nicht tragbar.

Rückforderung hat nichts mit den roten Linienbussen zu tun

Philipp hofft, dass zusammen mit allen Beteiligten für die Zukunft eine Lösung gefunden wird um die finanzielle Mehrbelastung im Gemeindehaushalt verringern zu können.

Er stellte zudem klar, dass diese Rückforderung nichts mit den großen roten Linienbussen zu tun hat, welche seit Ende Dezember 2024 in der Gemeinde unterwegs sind. Der Gemeinderat nimmt die außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 22 280 Euro zur Kenntnis.