Im Eutinger Rathaus wurde über das neue Baugebiet Horber Weg entschieden. Foto: Angela Baum

Nach über vier Jahren Planung, Diskussionen, Gutachten und mehrfachen Überarbeitungen ist der Weg nun frei.

Der Gemeinderat Eutingen hat den Bebauungsplan „Horber Weg“ offiziell als Satzung beschlossen. Für Bürgermeister Markus Tideman Zeit, „dass wir endlich mal einen Haken dran machen.“ Einstimmigkeit herrschte bei der Abstimmung – damit kann eines der wichtigsten Wohnbauprojekte der vergangenen Jahre in der Gemeinde in die nächste Phase starten.

 

Der Beschluss markiert das Ende eines außergewöhnlich langen und intensiven Planungsverfahrens. Bereits im April 2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Es folgten vier öffentliche Auslegungen, zahlreiche Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Vielzahl fachlicher Prüfungen.

Bebauungsplan gleich viermal öffentlich ausgelegt

Dass ein Bebauungsplan gleich viermal öffentlich ausgelegt wird, ist selbst in der Kommunalpolitik eher die Ausnahme als die Regel – zeigt aber, wie sensibel und komplex die Entwicklung des Gebiets „Horber Weg“ war. Im Mittelpunkt standen unter anderem Fragen des Artenschutzes, der Geruchsbelastung, des Immissionsschutzes sowie der Erschließung. Entsprechend umfangreich fiel die Liste der Gutachten aus: Neben einer artenschutzrechtlichen Expertise wurden auch ein Geruchs- und Immissionsgutachten sowie ein genehmigter Biotopausnahmeantrag Teil des Verfahrens.

Während der jüngsten, vierten Auslegung gingen nochmals zwölf Stellungnahmen ein. Diese wurden im Gemeinderat im Rahmen des Abwägungsprozesses behandelt. Die Änderungen am Planwerk blieben letztlich jedoch überschaubar: Marginale Ergänzungen zur Löschwasserversorgung, Anpassungen in der Begründung sowie kleinere Korrekturen im Katasterbereich machten keine erneute Offenlage erforderlich.

Mit dem Satzungsbeschluss wurden gleichzeitig auch die örtlichen Bauvorschriften verabschiedet. Damit steht nun das komplette planungsrechtliche Fundament für die Entwicklung des Gebiets. Im Rathaus und auch in der Ratssitzung war Erleichterung spürbar – denn Bebauungsplanverfahren haben sich in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren zunehmend zu langwierigen und juristisch anspruchsvollen Prozessen entwickelt. Umweltrechtliche Anforderungen, Beteiligungsverfahren und steigende fachliche Prüfpflichten verlängern Planungen – oft wie beim Horber Weg – erheblich.

Gerade kleinere Kommunen stehen dabei vor einem Spagat: Einerseits wächst der Bedarf an Wohnraum, andererseits steigen die Anforderungen an Naturschutz, Lärmschutz und Bürgerbeteiligung stetig an. Der „Horber Weg“ kann deshalb inzwischen auch als Beispiel dafür gelten, wie komplex selbst kleinere Wohnbauentwicklungen geworden sind. Gleichzeitig zeigt das Verfahren aber auch, wie intensiv öffentliche Planung heute abläuft.

Verfahren planungsrechtlich abgeschlossen

Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss ist das Verfahren planungsrechtlich abgeschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bebauungsplan offiziell in Kraft treten. Für die Gemeinde bedeutet das einen wichtigen Schritt in Richtung weiterer Wohnraumentwicklung – und für viele nicht zuletzt eines: Das Ende eines langen kommunalpolitischen Marathonlaufs.