Neue Details beim Geldwäsche-Verdacht bei GU/Türkischer SV Pforzheim – denn für die Generalstaatsanwaltschaft ist gar nicht entscheidend, wer wie viel Bargeld dabei hatte.
„Unser Verein handelt in allen Bereichen stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und legt großen Wert auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben“, heißt es in der Stellungnahme, die Germania Union/Türkischer SV Pforzheim veröffentlicht hat, nachdem der Zoll bei seinen Spielern am Stuttgarter Flughafen insgesamt 215 000 Euro Bargeld sichergestellt hatte, mit dem sie Anfang Februar ins Trainingslager in die Türkei aufbrechen wollten. Gefunden wurden bei den Spielern jeweils Einzelbeträge zwischen 4000 und 9900 Euro. Und da Bargeld bei der Ausreise erst ab einem Betrag von 10 000 Euro beim Zoll angemeldet werden muss, zieht sich der Verein auf den Standpunkt zurück, nichts falsch gemacht zu haben. Sein Trainer Gökhan Gökce kritisierte zuletzt sogar, dass die „Situation aufgebauscht“ werde.
Anfangsverdacht besteht
Auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die zusammen mit dem Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Baden-Württemberg gegen Germania Union/Türkischer SV Pforzheim wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt, wird nun jedoch klar: Ob die Spieler jeweils unter 10 000 Euro Bargeld am Flughafen dabei hatten und sich somit an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben, ist gar nicht der Knackpunkt. Denn entscheidend sei, ob das Geld „aus einer rechtswidrigen Vortat stammt“, betont Robin Schray, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, gegenüber unserer Redaktion. Demnach bestehe der Anfangsverdacht, die 215 000 Euro Euro des Vereins, der sich in den vergangenen zehn Jahren von der Kreisklasse A bis in die Verbandsliga katapultiert hat, könnten aus illegalen Geschäften stammen. „Im Zusammenhang des hiesigen Verfahrens ist daher nicht von maßgeblicher Bedeutung, inwieweit die Beschuldigten eine Summe von über oder unter 10 000 Euro Bargeld bei sich führten“, verdeutlicht Schray.
Bis zu fünf Jahre Haft
Der Zoll hatte inzwischen auch jeweils zwei Wohnungen und Firmen durchsucht, die mit Germania Union/Türkischer SV Pforzheim in Verbindung stehen. Was dabei sichergestellt wurde und wie lange die Auswertung dauert, kann Schray nicht sagen – auch aus ermittlungstaktischen Gründen. Gleiches gilt für die Frage, ob und wann es zu einer Anklage kommen könnte. Klar macht Schray aber: „Der Grundtatbestand der vorsätzlichen Geldwäsche sieht als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.“