Geplant, gebaut, gesperrt – ihre Balkone können viele Eigentümer jetzt nicht mehr nutzen. Weil die Stadt gravierende Mängel sieht, ist die Nutzung jetzt verboten. Foto: Marc Eich

Jetzt greift die Stadt in der Schwenninger Karlstraße durch: Wegen Lebensgefahr wurden die Tiefgarage und zahlreiche Balkone gesperrt. Die Bewohner kämpfen weiter.

Planen, kaufen, bauen, einziehen, glücklich leben – das war der Plan der Wohnungseigentümer in der Karlstraße 47. Doch es kam anders. Man streitet sich juristisch mit dem Bauträger. Aus dem Traum vom Eigenheim ist für viele ein Albtraum geworden.

 

Wo Wohnträume entstehen sollten, hängen lose Kabel aus den Wänden, Böden sind unvollendet, statt eines Aufzugs klafft ein leerer, notdürftig verschlossener Schacht und wo in der Tiefgarage Autos parken sollten, steht meterhoch Wasser. Die Liste der Mängel zum Gebäude, an dem auch Jahre nachdem die ersten eingezogen sind, noch immer Gerüste stehen, ist lang.

Besonders bedrückend: Sie sind nicht nur kosmetischer Art. Ein Gutachten spricht eine deutliche Sprache und listet gravierende Schäden auf – Feuchtigkeit die sich durch den Bau frisst, Risse und ein unzureichender Brandschutz etwa. Nachdem Bewohner des Hauses E unserer Redaktion die Türen geöffnet hatten, meldeten sich auch Eigentümer aus anderen Bereichen des Komplexes zu Wort: Nicht nur im Haus E, „alle anderen Personen haben auch massive Probleme mit ihren Wohnungen oder Gemeinschaftseigentum“, klagte beispielsweise einer von ihnen.

Zudem hat zwischenzeitlich ein neuerlicher Termin zur Begutachtung stattgefunden – jetzt schritt die Stadt ein und griff massiv durch.

Ganze Bereiche gesperrt

Einer der Schlüsselsätze des Gutachtens dürfte dieser sein: Die „Bezugsfertigkeit beziehungsweise Benutzbarkeit des Gebäudes“ sei „nicht gegeben“. Die Eigentümergemeinschaft wehrt sich seit langem, Rechtsstreitigkeiten gegen den Bauträger laufen, während sie Kredite bedienen müssen und mancher erst zum Wohnungsbesitzer gewordene Eigentümer nun auch um seine eigene finanzielle Existenz fürchtet.

Jetzt berichteten die Eigentümer von einer Versammlung, mit Infos zum neuen Gutachten. „Uns, als gesamte Eigentümerschaft, wurde in fast allen Punkten Recht zugesprochen, was die Mängel betrifft“, zeigt sich eine Bewohnerin im Gespräch mit unserer Redaktion erleichtert. Und mehr noch: „Außerdem ist nun auch die Stadt Villingen-Schwenningen auf die katastrophalen Zustände auf der Baustelle aufmerksam geworden.“

Kein Aufzug, sondern ein leerer Schacht, notdürftig verriegelt mit Holzbrettern. So sieht es im Flur des Gebäudes E aus. Foto: Cornelia Spitz

Die Folge: Die Stadt erließ eine Allgemeinverfügung für das Wohnbauprojekt in der Karlstraße/August-Reitz-Straße. „Die gesamte Tiefgarage sowie alle Balkone in Haus E und vereinzelte Balkone in Haus A und D“ wurden gesperrt, fasst die Frau zusammen.

Gefahr für Leib und Leben

Madlen Falke, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, bestätigt das: „Das städtische Baurechtsamt wurde im Rahmen von Baukontrollen auf erhebliche Missstände aufmerksam, die ein sofortiges Handeln wegen Gefahr für Leib und Leben erforderlich machten. Am 13. März wurde daher eine Allgemeinverfügung erlassen.“

Diese ist auf der Internetseite Villingen-Schwenningens als Amtliche Bekanntmachung einsehbar und baut neben der Nutzungsuntersagung für die Tiefgarage sowie viele Balkone und Terrassen auch deutlichen Druck auf: Bis Ende April muss das verantwortliche Bauunternehmen darlegen, „wie und bis wann die Mängel behoben werden. Kommt der Bauherr dieser Aufforderung nicht nach, droht ein Zwangsgeld“.

Die Tiefgarage ist jetzt gesperrt – zuletzt parkten dort noch Autos, wenngleich die eigentlich geplante moderne Parklösung mit Auto-Aufzügen längst nicht vollendet ist. Stattdessen sammelt sich dort meterhoch Wasser. Foto: Cornelia Spitz

Das Baurechtsamt werde die Baustelle, „mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nach der Landesbauordnung eng überwachen und darauf drängen, dass die Bereiche, in denen die Missstände bestehen und eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellen“, behoben oder unzugänglich gemacht werden.

Wie sehr die Nerven blank liegen und wie strapaziert die Eigentümer sind, zeigte sich vor Ort rasch: Als die Mitarbeiter der Stadt zur Kontrolle vor Ort waren, wurden sie von mehreren Betroffenen kontaktiert und auf Mängel hingewiesen.

Verfügung verstärkt Druck

Stellen die nun erfolgten Sperrungen nun zunächst einmal eine Eskalation und weitere Beeinträchtigung für die Eigentümer dar, wird aber ebenso klar: Die Verfügung verstärkt den Druck im ohnehin laufenden Konflikt und liefert den Eigentümern ein starkes Argument in ihrem Rechtsstreit, bestätigt sie doch offiziell gravierende Baumängel. Gleichzeitig aber wächst der finanzielle Druck – die Bewohner bezahlten für Immobilien, die nun in Teilen nicht nutzbar sind, es drohen weitere Kosten, etwa für alternative Stellplätze, und der Wert der Wohnungen dürfte sinken, was einen etwaigen Weiterverkauf erschwert.

Der Kampf geht weiter

Der Kampf der Karlstraßenbewohner also geht weiter – doch auf zwei rechtlich voneinander getrennten Wegen: „Betroffene müssen ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen über den zivilrechtlichen Weg geltend machen. Die Stadt kann auf dieser Ebene keine Ansprüche verfolgen“, stellt Madlen Falke klar. Der zweite, davon unabhängige Rechtsweg ist das öffentlich-rechtliche Verfahren, das nun läuft und das die Stadt unter anderem durch den Erlass der Allgemeinverfügung eingeleitet hat.

Dass sie in ihrem Kampf um ihre Wohnträume nun Unterstützung bekommen haben, ist ein schwacher Trost für die Eigentümer: Sie müssen den Rechtsweg beschreiten, rechnen sich Chancen auf eine erfolgreiche Auseinandersetzung aus – „aber bis das Objekt fertig ist, werden noch Jahre ins Land gehen“, sagt einer der Bewohner im Gespräch mit der Redaktion. „Viele der Eigentümer mit Kindern haben keine Möglichkeit im Garten zu spielen. Es ist auch beschämend, wenn man jetzt fünf Jahre nur auf eine Baustelle schaut.“