Zwei unbebaute Grundstücke im Gebiet Zillmatt II kommen nun wieder auf den Markt. Foto: Kopas

Der Ortschaftsrat Bollenbach hat sich mit dem Neubaugebiet Zillmatt II beschäftigt.

Mit der Rücknahme zweier Baugrundstücke und der Wiederaufnahme des Bauplatzvergabeverfahrens im Baugebiet Zillmatt II hat sich der Bollenbacher Ortschaftsrat am Montagabend beschäftigt. Maik Schwendemann vom Stadtbauamt informierte über den aktuellen Sachstand. Der Bauabschnitt 2 des Neubaugebiets Zillmatt II in Bollenbach umfasst demnach 14 Bauplätze, auf die sich Bauwillige bis September 2021 bewerben konnten.

 

Ab Juni 2022 erfolgte die Vergabe. Wer den Zuschlag für einen Bauplatz bekam, verpflichtete sich laut Kaufvertrag, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren mit einem Wohnhaus zur Eigennutzung zu bebauen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, ergibt sich für die Stadt Haslach das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Das Thema kommt nun vor den Gemeinderat

Bauplatz Nummer neun (Flurstück 1590) wurde 2023 veräußert. Laut Bauamt hätte der Käufer vertragsgemäß bis September 2025 ein Wohnhaus im Rohbau errichten müssen. Bis zum Ablauf der Frist sei der Baurechtsbehörde jedoch weder eine Anfrage noch ein Bauantrag vorgelegen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Käufer habe sich herausgestellt, dass das Grundstück aufgrund anderer Optionen nicht mehr zum Bau einer selbst genutzten Immobilie benötigt werde.

Anders verhält es sich mit dem Bauplatz Nummer 14 (Flurstück 1594). Dieser wurde Ende Oktober 2024 veräußert. Bereits im Oktober 2025 habe sich der Käufer mit der Stadt Haslach in Verbindung gesetzt und die Rückgabe des Grundstücks beantragt. Da die Frist zur Errichtung eines Wohnhauses in diesem Fall noch nicht abgelaufen sei, bestehe kein vertragliches Rückgaberecht. Die Rückabwicklung müsse also im Einvernehmen beider Parteien geschehen.

Die Stadtverwaltung schlug vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten

Die Stadtverwaltung schlug vor, in beiden Fällen vom Kaufvertrag zurückzutreten beziehungsweise eine einvernehmliche Rückübertragung vorzunehmen. Ortsvorsteher Andreas Isenmann betonte, dass dieses Vorgehen aus seiner Sicht sehr passend sei. Abgesehen davon lägen für die restlichen zwölf Grundstücke bereits Bauanträge vor. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten und Zinsen in den vergangenen Jahren sei es „noch nicht dramatisch“, wenn nun zwei Grundstücke an die Stadt zurückgingen.

Der Bollenbacher Ortschaftsrat war sich nun einig, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die Rücknahme der beiden Grundstücke zu beschließen – und die Verwaltung zudem mit der Wiederaufnahme des Vergabeverfahrens zu beauftragen.

Das bedeutet, dass alle Bewerber ab Ranglistenplatz 23 erneut bezüglich einer Interessensbekundung kontaktiert werden.