Diana Funk ist eine von vier Mitarbeiterinnen des Bürgerservices, die sich hauptsächlich mit den Fundsachen in Villingen-Schwenningen auseinandersetzt. Foto: Samantha Kusoglu

Vom verlorenen Handy bis zum Reitsattel: Im Fundbüro Villingen-Schwenningen warten rund 800 Fundstücke jährlich – manche skurril, manche mit bewegender Geschichte.

Tagtäglich verlieren Menschen Schlüssel, Handys, Jacken und noch vieles mehr. Diese Gegenstände landen oftmals im Fundbüro – so auch in Villingen-Schwenningen. Ob die Fundsachen wieder mit ihren Eigentümern vereint werden und was die kuriosesten Dinge sind, die je gefunden wurden – wir haben nachgefragt.

 

Nicole Gammon, stellvertretende Leiterin des Bürgerservices der Doppelstadt, verrät: „Durchschnittlich beläuft sich die Anzahl auf circa 800 Fundsachen pro Jahr.“ Diese Zahl könne aber variieren.

Verwunderlich dabei ist allerdings, dass nur etwa 20 Prozent der Artikel, die im Fundbüro – sowohl in Villingen als auch in Schwenningen – abgegeben werden, wieder von ihren Besitzern abgeholt werden, schätzt Gammon.

Woran es liegt, kann sich die stellvertretende Leiterin des Bürgerservice nicht erklären. „Viele kommen einfach nicht“, meint sie und vermutet, dass viele Leute wohl nicht wissen, dass eine Vielzahl an verlorenen Gegenständen regelmäßig abgegeben werden.

Die häufigsten Fundsachen

Allerdings geben nicht nur Privatpersonen Dinge im Fundbüro ab – auch Institutionen wie Bus und Bahn liefern verlorene Handys, Turnbeutel und Co. beim Bürgerservice ab. Die Fundbüros in der Doppelstadt seien die zentralen Sammelstellen, so Gammon. „Alles landet hier.“

Die häufigsten Gegenstände, die gefunden und abgegeben werden seien Mützen, Schals, Jacken, Geldbeutel, Handys und Schlüssel. „Wir haben eine ganze Schlüsselwand“, berichtet Gammon.

Fahrräder und E-Bikes werden ebenfalls häufiger gefunden. Etwa wöchentlich werde ein Fahrrad abgegeben, schätzt Gammon. Besonders bei E-Bikes sei die Chance auch höher, dass sie wieder abgeholt werden.

Werden die gefundenen Jacken und Mäntel nach sechs Monaten im Fundbüro in Schwenningen nicht abgeholt, werden sie versteigert. Foto: Zepf

Ein Postfahrrad sei eine ganz besondere Fundsache, die einmal abgegeben wurde, erklärt sie. Mit dem Postzeichen und der prägnanten gelben Farbe sei dieses natürlich eindeutig zuzuordnen gewesen und man habe sich bei der Post gemeldet, die das Fahrrad wieder zurückbekomme, so Gammon.

Andere kuriose Fundsachen, sei beispielsweise ein Reitsattel oder ein Lodenmantel gewesen. Manchmal sei das schon „der Hammer“ was die Leute verlieren, meint sie schmunzelnd. Auch ein Ölgemälde hätte seinen Weg ins Fundbüro gefunden – ebenso wie ein Gebiss.

Eine Frist von sechs Monaten

Letzteres habe nach der Frist von sechs Monaten, in der Fundsachen wieder abgeholt werden können, allerdings aus hygienischen Gründen entsorgt werden müssen, erklärt die Mitarbeiterin des Fundbüros.

Der Rest komme nach der sechsmonatigen Frist in die Fundsachenversteigerung, die einmal im Jahr entweder im April oder Mai online abgehalten werde – so seien auch das Gemälde und der Lodenmantel vor einiger Zeit unter den Hammer gekommen.

Hinter den Türen des Fundbüros sind die Mitarbeiter auch mit sortieren der Fundsachen beschäftigt. Foto: Zepf

Die vier Mitarbeiterinnen des Fundbüros stecken viel Arbeit in die Fundsachen, nicht nur werden diese fotografiert, digital erfasst und sortiert, sondern sie forschen auch aktiv nach den Besitzern.

Bei Geldbeuteln sei das recht einfach, berichtet Gammon. Mit den persönlichen Dokumenten können die entsprechenden Personen schnell ausfindig gemacht werden. Bei Handys sei das schon komplizierter, meint sie. Hier versuche man über den Anbieter herauszufinden, wem das Smartphone gehöre.

Einfach schöne Momente

Auch ein Laptop hätte durch die Bemühungen der Mitarbeiterinnen des Fundbüros an die Besitzerin zurückgegeben werden können. Diese sei so dankbar gewesen, da für sie sonst unzählige Familienfotos verloren gegangen wären.

Es seien einfach schöne Momente, wenn sie das Zusammenfinden von Eigentümer und Fundsache herbeiführen können, erklärt Gammon.

Fundbüro VS

Fundsachen
werden in einem System digital erfasst und können online abgerufen werden. Das soll das Zusammenfinden von Eigentümer und Fundsache erleichtern.

Finderlohn
Das deutsche Gesetz legt den Finderlohn in Paragraf 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest. Demnach hat der Finder einen Anspruch auf fünf Prozent des Wertes der Sache bis zu 500 Euro und drei Prozent für den darüber hinausgehenden Wert. Der Anspruch besteht, wenn der Fund ordnungsgemäß bei Behörden abgegeben oder dem Eigentümer zurückgegeben wurde.