Das Freibad Steinen soll im Sommer offenbar trotz der nicht verabschiedeten Haushaltssatzung öffnen können. Die Rechtsaufsicht hat grünes Licht für die Vergabe des Freibadbetriebs erteilt. Foto: Gemeinde Steinen

Weil ein wirtschaftlicher Schaden verhindert werden soll, genehmigt die Rechtsaufsicht der Gemeinde Steinen, den Freibadbetrieb zu vergeben.

Wann die Entscheidung über den Freibadbetrieb erfolgt, ist noch unklar.

 

Das Freibad kann im Sommer geöffnet werden. Das hat Bürgermeister Gunther Braun auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Die Rechtsaufsicht habe grünes Licht für die Vergabe des Freibadbetriebs und für Ausgaben für notwendige Instandsetzungsarbeiten gegeben. Würde das Freibad dieses Jahr nicht geöffnet, würde ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, argumentiert das Landratsamt Lörrach.

Am Donnerstag vergangener Woche hatte der Gemeinderat mit knapper Mehrheit entschieden, der Haushaltssatzung aufgrund der sich durch die teilweise Nichtgenehmigung ergebenden Änderungen nicht beizutreten. Dadurch konnten keine Aufträge für Wartungen und notwendige Reparaturen vergeben werden.

Wann der Gemeinderat über die Vergabe des Freibadbetriebs entscheidet, ist noch unklar. Die Vergabe erfolgt für die Freibadsaison 2026. Sabine Imping, Assistentin des Bürgermeisters, teilt auf Anfrage mit: „Auf das öffentliche Ausschreibungsverfahren sind mehrere Bewerbungen eingegangen.“

Bewertung der Unterlagen nicht abgeschlossen

Die EU-weite Ausschreibung wird von der Lörracher Rechtsanwaltskanzlei Bender Harrer Krevet betreut. Die Vergabestelle sammelt die Bewerbungen und bewertet sie rechtlich, damit der Gemeinderat eine Entscheidung treffen kann. Unklar ist, wann das Büro seine Bewertung abgeschlossen hat und die Verwaltung sie bekommt.

Denkbar wäre es, sagte Bürgermeister Gunther Braun, dem Finanz- und Verwaltungsausschuss am 21. April eine Sitzung des Gemeinderats vorzuschieben. In dieser könnte der Gemeinderat dann über die Vergabe entscheiden. Die Ergebnisse des Ausschreibeverfahrens müssten der Verwaltung dann aber bis zum 13. April vorliegen. Laut Gemeindeordnung muss der Bürgermeister dem Gemeinderat in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag die Verhandlungsgegenstände der kommenden Sitzung mitteilen. Die nächste reguläre Sitzung des Gemeinderats ist am 28. April.

Was der potenzielle Freibadbetreiber sagt

Braun sagt im Gespräch mit unserer Zeitung weiter, im Bad müssten noch Filter gereinigt und ein Filter getauscht werden. Außerdem müsste die Anlage noch hochgefahren werden.

Christian Rieger, Geschäftsführer von Badewasser, eine der Firmen, die sich für den Betrieb des Freibads beworben hat, sagte gegenüber unserer Zeitung, er brauche einen Vorlauf von vier Wochen, ehe das Bad geöffnet werden könnte. Das Badeaufsichtspersonal (überwiegend Studenten oder Schulabgänger) sei vorhanden und könne kurzfristig aufgestockt werden. Es würde in Ferienwohnungen untergebracht.

Er hält eine Teilprivatisierung des Freibads Steinen für sinnvoll. Die Gemeinde bleibe dann Besitzer des Grundstücks und des Freibads, verpachte das Freibad aber an seine Firma. Die Gemeinde solle einen Energiekostenzuschuss leisten und Materialkosten der Reparaturen übernehmen. Im Gegenzug würde seine Firma die Reparaturkosten übernehmen, wenn Steinen das Bad kostenlos an ihn verpachte.