Der Kreis droht Flüchtlingen, die sogenannte Arbeitsgelegenheiten verweigern, mit Leistungskürzungen. Doch wie setzen sich diese Zahlungen eigentlich zusammen?
Ähnlich wie in einigen Landkreisen Ostdeutschlands setzt mittlerweile auch der Landkreis Freudenstadt Flüchtlinge unter Druck, sogenannte Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Eingesetzt werden die Flüchtlinge unter anderem beim Abfallwirtschaftsbetrieb und einigen Bauhöfen.
Dabei droht das Landratsamt mit Leistungskürzungen, sollten sich jemand weigern, den zugeteilten Arbeiten nachzugehen. Stefan Gohr vom Freundeskreis Asyl kritisiert das Vorgehen daher als Zwangsarbeit. Die Verwaltung weist den Vorwurf von sich und verweist auf entsprechende Gerichtsurteile, denen zufolge das Vorgehen nicht gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot von Zwangsarbeit verstößt.
Um zu verstehen, wie viel Druck der Kreis auf die Geflüchteten ausübt, hilft ein Blick auf die Höhe und Zusammensetzung der monatlich ausgezahlten Leistungen. Wie viel Geld bekommt ein durchschnittlicher Asylbewerber? Welche Bedürfnisse werden mit welchen Beträgen abgedeckt? Und welcher Teil der Leistungen wird gekürzt, wenn sich jemand den Arbeitsgelegenheiten verweigert?
Kreis rechnet vor
Auf Anfrage unserer Redaktion legt das kreiseigene Amt für Migration und Flüchtlinge eine Beispielrechnung vor. Demnach erhält ein erwachsener alleinstehender Asylbewerber, der in einer Unterkunft des Landkreises wohnt, 397 Euro im Monat.
Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren sind dabei 168,52 Euro vorgesehen. Für Bekleidung und Schuhe bekommen die Geflüchteten 40,30 Euro und für Gesundheitspflege 11,18 Euro. Weiter gibt es 43,68 Euro für den Posten Verkehr, also zum Beispiel Ausgaben für Bus-Tickets, 43,54 Euro für Post und Telekommunikation, 38,52 Euro für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, 12,73 Euro für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen und 38,52 Euro für sonstige Waren und Dienstleistungen.
Werden die Leistungen gekürzt, schrumpf die Liste auf nur noch drei Posten zusammen: 168,75 Euro für Lebensmittel, 11,19 Euro für Gesundheitspflege und 17,06 Euro für Körperpflege.
Grundlage für die Berechnung der einzelnen Beträge ist laut dem Amt für Migration und Flüchtlinge die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts. Diese würden dann jährlich fortgeschrieben. Denn derzeit liegen nur die Zahlen für das Jahr 2018 vor. Die Werte für 2023 wurden noch nicht veröffentlicht.
Laut dieser Erhebung gab ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt im Jahr 2018 für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 189,51 Euro aus. Der entsprechende Posten bei den Leistungen für Flüchtlinge liegt also 20,76 Euro unter diesem Durchschnittswert.
30 Prozent weniger
Doch wirklich aussagekräftig ist diese Rechnung nicht. Schließlich liegen zwischen dem Jahr 2018 und der Gegenwart mehrere Jahre relativ hoher Inflation. Rechnet man diese dazu, müssten die durchschnittlichen Ausgaben für Lebensmittel, Getränke und Tabak bei rund 244 Euro liegen.
Demnach bekämen Flüchtlinge 75 Euro, beziehungsweise 30 Prozent weniger für Lebensmittelausgaben, als der durchschnittliche Deutsche zur Verfügung hat. Die tatsächliche Differenz dürfte dabei noch höher ausfallen. Denn in den letzten Jahren lagen die Preissteigerungen bei vielen Lebensmitteln teils deutlich über der Inflationsrate. Wie groß die tatsächliche Differenz ist, lässt sich also erst ermitteln, wenn tatsächlich aktuelle statistische Zahlen vorliegen.