Trotz angespannter Finanzlage beschloss der Gemeinderat bei den Steuern und Gebühren keine Erhöhungen. Abgelehnt wurde hingegen die Befreiung von Jagdhunden bei der Hundesteuer.
Unverändert bleiben in Niedereschach die Bestattungsgebühren, die Badegebühren, die Verwaltungsgebühren, die Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben, die Kleineinleiterabgabe und die Schlachthausgebühren.
Auch der Hebesatz für die Grundsteuer A (550 von Hundert), die Grundsteuer B (360 von Hundert). sowie den Hebesatz für die Gewerbesteuer (360 von Hundert) bleiben unverändert. Ebenso werden die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer wie bisher belassen.
Dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung folgend, lehnte das Gremium nach kurzer Diskussion den Antrag der Jägervereinigung Schwarzwald-Baar-Kreis auf Befreiung von Jagdhunden von der Hundesteuer einstimmig ab.
Antrag ausführlich begründet
Bereits im Juli 2025 hatte Kreisjägermeisterin Dunja Zimmermann diesen Antrag im Namen der Niedereschacher Jägerschaft gestellt und ausführlich begründet. Seitens der Verwaltung wurde darauf verwiesen, dass auch die Jagdverbände im Land Baden-Württemberg bereits im Sommer 2024 vermehrt auf die Gemeinden zugekommen sind und um die Aufnahme eines Befreiungstatbestands für brauchbare Jagdhunde baten. Aus diesem Grund sei dieses Thema im Finanzausschuss des Gemeindetages behandelt worden.
Vergleichbare Vorstöße habe es bereits in den Jahren 2004 und 2016 gegeben. Nach der aktuellen Beschlusslage des Finanzausschusses des Gemeindetags sollten aus Gründen der Steuergerechtigkeit die Ausnahmen nicht erweitert werden. Das heißt, auch wenn ein gewisses öffentliches Interesse an der Haltung von Jagdhunden anzuerkennen ist, bleibt die Empfehlung des Gemeindetags, eine Befreiung für diese Hunde nicht in die Satzung aufzunehmen.
Auf die Argumentation nicht eingehen
„Vom Herzen her würden wir dem wunderbar formulierten Antrag von Dunja Zimmermann gerne zustimmen“, fasste Bürgermeister Martin Ragg zusammen, aber wir können auf die Argumentation nicht eingehen, sondern müssen das „große Ganze“ sehen.
Weitere Ausnahmetatbestände zu beschließen, „kann nicht unser erstes Ziel sein“, betonte Gemeinderat Rüdiger Krachenfels, der sich zudem froh darüber zeigte, dass die Verwaltung auch bei den anderen Steuern bei den bisherigen Hebesätzen bleibt.
Gerhard Rabus hinterfragte die bestehenden Befreiungen. Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep nannte diesbezüglich als Beispiele, Blindenhunde, Rettungshunde sowie Wachhunde im Außenbereich, aber nur wenn das nächste Gebäude mehr als 200 Meter entfernt ist.