Mit dem Familienpass gibt es beispielsweise auch für das Minara Vergünstigungen. Foto: Davydenko

Mit dem städtischen Familienpass sollen Familien und Alleinerziehende mit geringerem finanziellen Spielraum zusätzlich entlastet werden.

So sind beispielsweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, der Monatsbeitrag für die Musikschulen, kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadtjugendpflege und der Jugendkunstschule und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie Kinder-Schwimmkurse, die Schüler-Nachhilfe und die flexible Mittagsbetreuung an der GHS und der Ostbaarschule mit 50 Prozent ermäßigt.

 

Für ortsansässige Vereinsbeiträge gewährt die Stadt einen Festbetrag von 50 Euro pro Familie. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern. Für das Freizeitbad Minara wird ein bestimmtes Kartenkontingent gewährt.

Der Familienpass ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen die Lohnabrechnung des Monats Dezember 2024 benötigt. Bei Rentenbeziehern und Empfängern von Arbeitslosen- oder Bürgergeld genügt der Leistungsbescheid der jeweiligen Behörde.

Ab Antragsstellung, nicht rückwirkend

Die Vergünstigungen des Familienpasses werden ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, daher ist eine rückwirkende Bewilligung grundsätzlich nicht möglich. Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Rathaus, Kundenbereich Soziales, Luisenstraße 4, während der Öffnungszeiten gestellt werden.

Die Antragsformulare sind auch bei den Ortsverwaltungen, im Servicecenter Ostbaar, den Bad Dürrheimer Schulen und in den Kindergärten erhältlich. Nähere Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 07726/66 66 32 oder 66 66 33.

Zusätzlich gibt es einen Landesfamilienpass. Ab sofort sind die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2025 bei der Stadtverwaltung, Kundenbereich Soziales, erhältlich. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses neben Freizeitparks auch die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder ermäßigt besuchen. Seit 2019 können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben.

Landesfamilienpass auch erhältlich

Familien mit nur einem Elternteil erhalten den Landesfamilienpass schon mit einem kindergeldberechtigten Kind, ebenso Familien, die mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Landesfamilienpass ist kostenlos und einkommensunabhängig. Weitere Auskünfte über können telefonisch unter 07726/66 66 32 oder 66 66 33 erteilt werden.