45 Euro pro Kind und Monat ausschließlich für den Schulweg. Der Fall einer Familie aus Langenbach zeigt, warum die neue Regelung für Außenbereiche besonders belastend ist.
Mit der Einführung eines einheitlichen Eigenanteils zur Schülerbeförderung ab 1. Januar geraten einige Familien im Schwarzwald-Baar-Kreis unter Druck.
Grundlage ist ein Beschluss des Kreistags, wonach ab 1. Januar für alle Grundschulkinder im Landkreis ein monatlicher Eigenanteil von 45 Euro erhoben wird. Hinzu kommt die kreisweite Abschaffung der Drei-Kind-Regel. Das bedeutet, dass Familien, in denen drei – oder mehr – Kinder die Schülerbeförderung nutzen, für alle bezahlen müssen. Bislang war die Fahrkarte für das dritte Kind gratis.
Unabhängig davon, ob eine Familie im Außenbereich lebt oder nicht, bedeutet dies für kinderreiche Haushalte eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung.
Besonders deutlich werden die Folgen der neuen Regelung jedoch in Außenbereichen wie dem Vöhrenbacher Ortsteil Langenbach – einem Ort, der in der aktuellen Diskussion einen Sonderfall darstellt. Familie Schwörer aus Langenbach berichtet in einem Schreiben an unsere Redaktion von der speziellen Situation.
Voller Preis trotz eingeschränktem Angebot
Während viele Familien im Landkreis für den Beitrag, der für die Schülerbeförderung zu entrichten ist, eine reguläre Monatskarte im Move-Verbund erhalten und damit den öffentlichen Linienverkehr nutzen können, ist Langenbach nicht an den regulären Linienverkehr angebunden. Somit gibt es keinen Linienbus, den die Kinder für den Schulweg oder für andere Fahrten nutzen können.
Der Weg zu Fuß sei keine Alternative. „Ein sicherer Gehweg sowie eine ausreichende Beleuchtung fehlen – die Kinder können nicht gefahrlos zur Schule gehen“, beklagt Familie Schwörer. Für den vollen Eigenanteil erhalten die Kinder lediglich eine Kleinbusfahrt am Morgen und eine am Mittag, teilt die Familie mit.
Hinzu kommt, dass die Fahrzeiten des Kleinbusses aufgrund unterschiedlicher Stundenpläne nicht einmal vollständig genutzt werden können. Teilweise müssen die Eltern selbst fahren oder zusätzliche Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Dass Familien in Außenbereichen ohne reguläre Busanbindung denselben Eigenanteil zahlen sollen wie Familien, welche stärker von der vollständigen Monatskarte profitieren, empfinden die Eltern als ungerecht.
Hohe Belastung für Familien
Familie Schwörer zeigt exemplarisch die Folgen der neuen Regelung. Mit drei Grundschulkindern müssen sie 45 Euro pro Kind und Monat zahlen – und das für alle drei Kinder, nicht mehr nur für zwei.
Für die Familie bedeutet das: 135 Euro monatlich, insgesamt 945 Euro allein von Januar bis zum Ende des Schuljahres im Juli 2026 – ausschließlich für den Schulweg.
„Es ist wichtig zu verdeutlichen, dass es sich hierbei nicht um ein Luxusgut handelt, das man sich gelegentlich gönnt, sondern um eine notwendige Grundvoraussetzung für einen sicheren Schulweg“, schreiben die Eltern. Zudem würden Kinder aus Langenbach, die auf weiterführende Schulen müssen, bislang überhaupt nicht befördert.
Elterntaxis unumgehbar?
Die Eltern kritisieren, dass öffentlich „zu viele Elterntaxis“ beklagt werden. Doch „hohe Eigenanteile, der Wegfall der Entlastung ab dem dritten Kind und ein reduziertes Angebot zwingen viele Familien geradezu ins Auto“, so die Meinung Schwörers.
Was sagt das Landratsamt zur neuen Regelung?
Stellungnahme
Der Landkreis begründet den Wegfall der bisherigen Entlastung ab dem dritten Kind mit der angespannten Haushaltslage. Der Kreistag habe angesichts erheblicher Einsparzwänge entschieden, diese Regelung zum 1. Januar abzuschaffen. Zuletzt profitierten davon 211 Kinder im Schwarzwald-Baar-Kreis. Durch die Abschaffung der Drei-Kind-Regelung rechnet der Landkreis mit jährlichen Einsparungen von rund 114 000 Euro.
Mehrbelastung für kinderreiche Familien
Nach Angaben des Landratsamts wurde die finanzielle Mehrbelastung für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern im Entscheidungsprozess thematisiert und abgewogen. Die Notwendigkeit, Einsparungen vorzunehmen, habe dazu geführt, dass der Kreistag den Beschluss am 10. November mit deutlicher Mehrheit gefasst hat.
Berücksichtigung bei Ausnahmefällen
Für einkommensschwache Familien verweist das Landratsamt auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Unter bestimmten Voraussetzungen können darüber auch die Kosten der Schülerbeförderung übernommen werden. Ob ein Anspruch besteht, wird jeweils im Einzelfall geprüft.
Benachteiligung des ländlichen Raums
Dass Familien ohne Zugang zum regulären Linienverkehr denselben Eigenanteil zahlen wie Familien mit voller Monatskarte, begründet das Landratsamt damit, dass der Eigenanteil ein Kostenbeitrag zur Schülerbeförderung insgesamt sei. In Außenbereichen werde statt Linienverkehr häufig eine gesonderte Beförderung mit Taxen oder Kleinbussen organisiert, oft als Hol- und Bringdienst von Haustür zu Haustür. Zudem falle der Eigenanteil nur in den tatsächlichen Beförderungsmonaten an, der August sei wegen der Sommerferien beitragsfrei. Es handele sich daher um eine andere Form der Beförderung mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Perspektive in Sicht?
Angesichts der Einsparnotwendigkeiten im Kreishaushalt sei mit einem Ausbau des Angebots im Außenbereich nicht zu rechnen. Allerdings wird aktuell ein Konzept für sogenannte „On-Demand-Angebote“ erarbeitet, das künftig zu Veränderungen im Fahrplanangebot führen könnte.
Elterntaxis und Realität
Zum Vorwurf, dass hohe Eigenanteile Familien verstärkt ins Auto drängen, erklärt das Landratsamt, dass trotz Einsparungen weiterhin ein gutes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr bestehe. Zudem hätten frühere Angebotsausweitungen nach Einschätzung des Landratsamts nicht zu einer spürbaren Reduzierung der Elterntaxis geführt. Einsparungen hätten in der Regel nicht gezielt die Schülerbeförderung betroffen.