Wolfgang Grupp wird im Krankenhaus behandelt, das hat Trigema bestätigt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

„Wie geht es Wolfgang Grupp?“, fragen sich viele. Über den Gesundheitszustand des Ex-Trigema-Chefs wird teils wild spekuliert. Was wir wissen – und was nicht.

Der frühere Trigema-Chef Wolfgang Grupp liegt im Krankenhaus. Das Unternehmen hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

 

Auf der anderen Seite liegen Informationen der Polizei zu einem Rettungseinsatz in Burladingen vor. Das ist bislang bekannt:

Stellungnahme des Unternehmens

„Wolfgang Grupp Senior befindet sich derzeit im Krankenhaus“, hat Trigema-Pressesprecherin Nicole Haderer unserer Redaktion am Montag auf Anfrage berichtet.

Auf die Umstände geht sie nicht näher ein. Sie fügt jedoch noch hinzu: „Es geht ihm altersentsprechend gut.“ Weitere Informationen will Trigema zu gegebener Zeit bekannt geben.

Auskunft der Polizei

Die Polizei hat unserer Redaktion bestätigt, dass es in der Nacht zum Montag einen Rettungseinsatz in Burladingen gegeben hat. Die Polizei war vor Ort, ein Hubschrauber hat eine verletzte Person in eine Klinik gebracht.

Die Polizei erklärt jedoch nicht, dass dieser Einsatz mit Trigema oder Wolfgang Grupp zu tun hat. Vielmehr wird auf die Privatsphäre verwiesen.

Das ist üblich. Ein Beispiel: Selbst bei Unfällen, die im öffentlichen Raum passieren, gibt die Polizei nur anfangs Erkenntnisse zu Verletzten bekannt. Häufig heißt es danach: „Darüberhinausgehende Informationen für die Öffentlichkeit sind aus dem derzeit laufenden Verfahren nicht vorgesehen.“ Oder: „Ich bitte um Verständnis, dass wir zum Gesundheitszustand der Beteiligten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine näheren Angaben machen.“

Bei Rettungseinsätzen im privaten Bereich werden üblicherweise überhaupt keine Pressemitteilungen veröffentlicht.

Privatsphäre und Grenzen der Berichterstattung

„Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden gehören zur Privatsphäre“, heißt es im Pressekodex des Deutschen Presserats – darin werden ethische Standards für den Journalismus festgehalten.

Im Fall Grupp: Trigema hat öffentlich bestätigt, dass Wolfgang Grupp im Krankenhaus liegt, mehr nicht.

Grupp ist eine Person des öffentlichen Lebens. Damit besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, das bis in die Privatsphäre hineinreichen kann. Dennoch: Redaktionen müssen abwägen zwischen den Persönlichkeitsrechten und dem berechtigten öffentlichen Interesse. Unsere Redaktion gibt auf dem aktuellen Sachstand den Persönlichkeitsrechten Vorrang.