Ettenheim feiert am 24. und 25. Mai 50 Jahre Gesamtstadt. Unsere Redaktion stellt die Stadtteile sowie die Ortsvorsteher vor. Heute: Ettenheimweiler und Stabhalter Heinz Ketterer.
Konfrontiert mit Quellen der Geschichtsforscher, dass Ettenheimweiler zwei Mal in noch überschaubarer historischer Vergangenheit Versuche startete, selbstständig zu werden, schmunzelt der heutige Stabhalter Heinz Ketterer.
„Das ist heute kein Thema. Es gibt ja nicht einmal eine eigene Gemarkung ‚Ettenheimweiler‘“, so Ketterer. Und das wiederum hat seinen Grund, denn Ettenheimweiler war in seiner rund 700-jährigen Geschichte nie eine eigenständige Gemeinde – sondern immer „nur“ – wie es der Name besagt – ein Weiler von Ettenheim. Damit war es automatisch den „Herrschaften“ unterstellt, die auch in und über Ettenheim das Sagen hatten: mal dem Fürstbistum Straßburg, mal der badischen Herrschaft.
Und – um auf Ettenheimweilers Aufbegehren gegen die Obrigkeit und dem Drang nach Selbstständigkeit zurückzukommen: Von beiden bekamen sie eine Abfuhr, anfang des 18. Jahrhunderts vom Fürstbischof von Straßburg, 100 Jahre später von der badischen Herrschaft. Was die Gedanken zurücklenkt in diese Zeiten, ist ein Grenzstein von 1787, dessen eingemeißeltes „T“ daran erinnert, wie sich hier, auf Ettenheimweilers Terrain, die Herrschaftsgebiete fürstbischöflich-straßburgisch, baden-durlachisch und vorderösterreichisch tangierten.
Ettenheimweiler hat keine Ortsverwaltung
Man muss auf diese Geschichtsquellen etwas ausführlicher eingehen, um den „Stellenwert“ von „Wieler“ bis heute zu verstehen. Der Ort war also von der baden-württembergischen Gemeindereform vor 50 Jahren null tangiert – war und blieb ein „Weiler“ der Rohanstadt. Ettenheimweiler hat keine Ortsverwaltung, hatte auch nie zuvor ein Rathaus, auch keinen Ortschaftsrat wie seine Nachbardörfer und eine(n) Ortsvorsteher(in) auch nicht. Dafür hat es einen „Stabhalter“, in früheren Zeiten auch als „Vogt“ bezeichnet.
Mehrere Funktionen der Ortsvorsteher und des Stabhalters indes gleichen sich. Heinz Ketterer benennt im Gespräch mit unserer Zeitung mehrere Befähigungen, die man unter anderem von einem Stabhalter erwarten darf: „Immer ein offenes Ohr für die Bürgerinnen und Bürger haben; Ansprechpartner sein für öffentliche Belange; kontaktfreudig sein; Verhandlungsgeschick in der Interessenvertretung der Bewohner mit der Stadtverwaltung; die Fähigkeit, mit dem Wissen umzugehen, dass man es nie allen recht machen kann.“ Es ist Ketterers zweite Amtszeit, als Stabhalter wie auch im Ettenheimer Gemeinderat.
Einstmals von seinem Amtsvorgänger angesprochen, ob er sich dieses Amt vorstellen könnte, meldete sich, so berichtet der 55-Jährige, seine „Heimatverbundenheit als Ketterer in sechster Generation“ zu Wort. Und er wusste zudem, dass sein Arbeitgeber – Ketterer ist Polizist – derartiges kommunalpolitisches Engagement gutheißt, was ihm die Amtsausübung heute auch erleichtere und ermögliche.
Verbreiterung des Radwegs ist ein Wunsch
Wünsche hat man auch in Ettenheimweiler. Zufrieden zeigt sich der Stabhalter, dass in seiner Amtszeit „endlich die komplette Pflasterung des Vereinshaus-Parkplatzes“ erfolgt ist. Wichtig waren ihm auch die Instandsetzung historischer Zeugen wie die Viehwaage oder das alte Wasserreservoir. Die stellenweise Verbreiterung des Radwegs in Richtung Rohanstadt Ettenheim erhofft man sich im nächsten Doppelhaushalt des Ortenaukreises. Absehbar sind die Glasfaserverlegung und eine moderne Sirenenanlage. Als einen großen Wunsch bezeichnet Ketterer eine einheitliche Pflasterung der Gehwege entlang der Kreisstraße durch den Ort und der Dorfstraße, wie sie linksseitig vom Ortseingang bis zur Sportplatzstraße bereits realisiert ist sowie irgendwann die Asphaltierung des unebenen Fuchsberges.
Funktion des Stabhalters
Aus den Berichten von Heinz Ketterer wird deutlich: Die Zeiten, als der Stabhalter gerade noch die Funktion eines Dorfboten hatte, wie dies die Geschichtsbücher ausweisen, sind längst vorbei. Vom Status her allerdings ist auch über die Gemeindereform hinaus „alles beim Alten“ geblieben.