Blick auf Kandern – dessen erste urkundliche Erwähnung nicht 776, sondern 733 war Foto: Bernhard Winterhalter

Noch heute wird in neueren Publikationen und auf Hinweistafeln immer wieder das Jahr 776 als erste urkundliche Erwähnung Kanderns genannt – was nachweisbar falsch ist.

Dieser Sachverhalt gilt ganz offensichtlich auch für Kandern. Namhafte Historiker (unter anderem Matthias Heiduk, Freiburg in „Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau“, Halbband A-K, 2009) gehen davon aus, dass im Namen des Flüsschens Kander, nach dem der Ort Kandern benannt ist, sich das keltische Adjektiv „kando“ (weiß, hell, klar) verbirgt. Dies könnte ein hohes Alter der Niederlassung andeuten. Die auf der Kanderner Gemarkung ausgegrabene Urne, vermutlich aus der La Tène-Zeit (zirka 500 vor Christus bis zur Zeit um Christi Geburt), liefert eventuell eine archäologische Bestätigung für eine Besiedlung seit keltischer Zeit.

 

Gleichwohl wird bei den urkundlichen Nachweisen aufgrund oberflächlicher Recherchen oftmals von einer unzutreffenden Jahreszahl ausgegangen. Dies ist bei den Nachforschungen über Kandern ebenfalls feststellbar. Gebetsmühlenartig und hartnäckig wird heute noch in neueren Publikationen und auf mehreren Hinweistafeln immer wieder das Jahr 776 als erste urkundliche Erwähnung Kanderns genannt, was seit Jahrzehnten nachweisbar falsch ist.

Die Vereinbarungmit dem Kloster

Es trifft zwar zu, dass im südhessischen Kloster Lorsch an der Bergstraße Dokumente aus dem Jahr 776 über einzelne Vorgänge in Kandern festgestellt wurden. Jedoch war in der ehemaligen, heute nicht mehr existenten Abtei St. Martin in Tours (Frankreich) eine noch ältere Urkunde von 733 aufzufinden. Darin ist verbrieft, dass ein Gundoson aus Kandern umfangreiches Eigentum an den Abt des dortigen Klosters, Vudolandus, verkaufte „in loco nuncupato Chantra super fluvium Hantra in patria Alamania sitam in pago Brisigauginse“. Historiker übersetzen diese lateinische Formulierung heute sinngemäß mit „im genannten Ort Kandern am (oberen) Fluss Kander in Alemannien gelegen, ein Dorf im Breisgau“.

Der Vertrag endet in der zweitletzten Zeile mit der Bestätigung, dass dieser Kauf „anno XIII. regni Theuderici Regis“, also im 13. Regierungsjahr von König Theoderich abgeschlossen wurde. Dabei handelt es sich definitiv um das Jahr 733.

Die Lage von Tours – 240 Kilometer südwestlich von Paris und 526 Kilometer westlich von Kandern Foto: Bernhard Winterhalter

Der Inhalt der Urkunde umfasst unter anderen den Verkauf von Land, Gebäuden, Feldern, Wiesen, Weinstöcken, Gewässern, Wäldern, Weiden, Bachläufen sowie Mühlen und Vieh, für die der Kanderner Gundoson insgesamt 30 Solidi als Kaufpreis vom Kloster erhielt (Solidus: eine römisch-byzantinische Goldmünze, die damalige Leitwährung im europäischen Raum). Es wird nicht ausgeschlossen, dass der Gütererwerb in Kandern durch die Abtei St. Martin zu einer Zeit geschah, in der von fränkischer Seite ein stärkerer herrschaftlicher Zugriff auf alemannisches Gebiet erfolgte.

Aufzeichnungen ausgewertet

Schon 1968 ist mit einem interessanten wissenschaftlichen Beitrag der 1935 geborene ehemalige Direktor des Landesarchivs Speyer, Karl Heinz Debus, auf dieses landesgeschichtlich bedeutsame Dokument mit seiner Dissertation „Studien zu merowingischen Urkunden und Briefen“ intensiv eingegangen.

Aus seinen ausgewerteten Aufzeichnungen des Klosters St. Martin in Tours ergab sich außerdem, dass Kandern damals zum Breisgau gehörte und der Name Breisgau für die alemannischen Gaue am Oberrhein zum ersten Mal auftauchte. Dieses Gebiet erstreckte sich in der in Frage kommenden Zeit vom Rhein bei Basel bis vor das heutige Herbolzheim. Dieser beurkundete Verkauf von Vermögen des Gundoson ist damit der älteste Beleg für Kandern und darüber hinaus auch für den Breisgau.

1200-Jahr-Feier wurde drei Jahrzehnte zu spät gefeiert

Bedauerlicherweise blieb aber diese aufschlussreiche Doktorarbeit in einschlägigen Veröffentlichungen oftmals ungenannt und überdies unbeachtet. Ein eklatantes Beispiel für die Nichtbeachtung dieser historischen Ergebnisse stellt die mit beträchtlichem Aufwand 1976 veranstaltete 1200-Jahr-Feier in der Stadt Kandern dar. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand dank der Forschungsarbeit von Debus eindeutig fest, dass Kandern weitaus älter ist und mit dem Feiern dieses Jubiläums seinerzeit über drei Jahrzehnte zu spät dran war. Wären damals die entsprechenden Recherchen mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen worden, hätte die zutreffende Jahreszahl 733 der ersten urkundlichen Erwähnung relativ problemlos ausfindig gemacht werden können.

Das Dokument, aus dem sich die erste nachweisbare urkundliche Erwähnung Kanderns ergibt – die Urkunde wird in Paris verwahrt. Foto: Bibliotheque national de France

Aufgrund der umfangreichen wertvollen Hinweise des an der Universität Freiburg forschenden Geschichtswissenschaftlers Matthias Heiduk ist es glücklicherweise gelungen, 2010 im Rahmen der Feierlichkeiten zum Stadtrechtsjubiläum auf die richtige Jahreszahl wiederholt hinzuweisen und sogar den Urkundentext ausfindig zu machen.

Das Dokument, aus dem sich die erste nachweisbare urkundliche Erwähnung Kanderns ergibt, ist archiviert in der französischen Nationalbibliothek in Paris (Bibliotheque national de France). Von dort konnte der Autor dieser Zeilen eine Kopie der Urkunde erwerben.

Wichtige Worte: „Chantra super fluvium Hantra“

In der Mitte der fünften Zeile der Kaufurkunde sind die entscheidenden bereits erwähnten vier Worte enthalten „Chantra super fluvium Hantra“. Dabei handelt es sich um eine Wiedergabe der handschriftlichen lateinischen Eintragung in einem Kopialbuch. Diese Bücher sind verlässliche Quellen, welche die Texte von Urkunden des Mittelalters in Abschriften enthalten. Durch das Anlegen eines Kopialbuchs konnte man dem Verlust (zum Beispiel durch Brand oder Kriegseinwirkungen) der Originale wertvoller Niederschriften vorbeugen.

Ungeachtet dieser Tatsachen sind auch heute noch Zeitgenossen unterwegs, die weiterhin von 776 ausgehen und deshalb im Jahr 2026 das 1250-Jahre-Jubiläum feiern wollen. Dieser Fehler sollte sich keinesfalls wiederholen und die längst anerkannten Fakten sollten nicht erneut ignoriert werden.

Ausgehend vom authentischen Datum 733 kann Kandern demzufolge im Jahr 2033 auf 1300 Jahre seit der ersten urkundlichen Erwähnung zurückblicken.