Die Auswertung der Daten im Fall des Kinderpornografie-Verdachts in Sulz ist aufwendig. Foto: Förster / Montage: Ganter

Der Fall hat größere Dimensionen: Ein Jugendtrainer aus einem Sulzer Ortsteil soll von vielen Kindern pornografische Bilder verlangt haben. Das ist jetzt der Stand der Ermittlungen.

Allein die Dauer der Ermittlungen im Aufsehen erregenden Fall des Verdachts der Kinderpornografie in Sulz zeigt: Die Sachlage ist komplex – und das auszuwertende Datenmaterial ebenso.

 

Im Mai vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass ein junger Mann, der in einem Fußballverein eines Sulzer Ortsteils als Jugendtrainer tätig war, von seinen unter 14-jährigen Spielern Fotos mit Nacktaufnahmen gefordert haben soll.

In der Zeit danach hatte sich herausgestellt, dass die Dimensionen größer sind, als zu Beginn der Ermittlungen angenommen. Von mehr als 20 Opfern war zuletzt von Seiten der Staatsanwaltschaft die Rede. Vor Ort sagen viele, dass sie diese Zahl noch für zu niedrig halten. Der Fall hat nicht nur den Sulzer Ortsteil und dessen Verein, sondern den ganzen Fußballbezirk Nordschwarzwald erschüttert. Und ganz zuvorderst natürlich die Familien der Betroffenen.

Datenträger beschlagnahmt

Nach einer ersten Durchsuchung im Wohnhaus des Beschuldigten, bei der Datenträger beschlagnahmt wurden, hatte es im Oktober erneut eine Durchsuchung ergeben. Man habe „im Zuge dieser Maßnahme potenzielle Beweismittel beschlagnahmt“, hieß es dazu.

Dass die Auswertung der Daten sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird, hatte Oberstaatsanwalt Markus Wagner unserer Redaktion gegenüber schon zu Beginn der Ermittlungen angekündigt.

Mittlerweile ist wieder ein Vierteljahr vergangen. Und mancher fragt sich, wann es denn nun zu einem Prozess kommt? Wie ist also der Stand der Dinge?

Opfer können Unterstützung erhalten

Erste Staatsanwältin Sama Martina von der Staatsanwaltschaft Rottweil erklärt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die Ermittlungen weiter andauern. „ Nach Erhebung aller erforderlichen Aussagen und Sichtung der Asservate durch die Polizei sind die Beweismittel im nächsten Schritt durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen und – rechtlich – einzuordnen“, sagt sie. Zudem, so sagt sie mit Blick auf die Betroffenen, werde zu prüfen sein, „ob die Geschädigten im Rahmen des Opferschutzes Unterstützung benötigen“.

Wie beim Justizministerium des Landes zu erfahren ist, stärkt das Opferrechtsreformgesetz von 2015 die Rechte der Opfer von Straftaten deutlich. Eingeführt wurde dabei auch ein Anspruch von minderjährigen Opfern bestimmter schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Diese Fachkraft, unterstützt das Opfer vor, während und nach der Hauptverhandlung, informiert und unterstützt, um die Belastungen des Strafverfahrens zu reduzieren.

Bislang keine Haftgründe

Der Beschuldigte im Sulzer Fall soll Informationen unserer Redaktion zufolge inzwischen aus dem Ortsteil weggezogen sein. Die Staatsanwaltschaft sagt dazu auf Nachfrage nichts. Über den Wohnort des Beschuldigten würden keine Angaben gemacht. Haftgründe gegen ihn liegen bislang nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Verein hatte sich sofort nach Bekanntwerden des Falls von dem Jugendtrainer getrennt.