Die Diskussionen um die fünf geplanten Windkraftanlagen im Feurenmoos reißen nicht ab. Zum einen fürchten Anwohner um die Trinkwasserversorgung, zum anderen gibt es ein Schreiben an betroffene Haushalte mit der Möglichkeit, Einspruch gegen das Verfahren einzulegen.
Zum einen fürchten Anwohner um die Trinkwasserversorgung, zum anderen gibt es ein Schreiben an betroffene Haushalte mit der Möglichkeit, Einspruch gegen das Verfahren einzulegen. Ist die Trinkwasserversorgung gefährdet? Möchten die Stadtwerke Tübingen das Projekt um jeden Preis durchdrücken? Das befürchten Anwohner.
So wird aus einer Einschätzung des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) zitiert, die durchaus brisant ist. Dieses Schreiben – in dem es um die Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Trinkwasserversorgung geht – sei an das Landratsamt Rottweil übersandt worden.
Das LRGB weist darauf hin, dass beim Bau von Windenergieanlagen zu prüfen sei, ob durch die Eingriffe in den Untergrund die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung zu prüfen sei. Hierzu wird der Bau der Fundamente, die Anlage der Kabeltrassen und die Schaffung von Zufahrten gezählt.
Versorgung in Gefahr?
Zudem würden beim Bau und Betrieb der Anlagen wassergefährdende Stoffe wie Öl und Schmierfett eingesetzt. Auch hier sei sicherzustellen, dass nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Grundwasserqualität und -quantität komme, heißt es in dem Schreiben aus vertraulich klassifizierten Dokument der LGRB, das unserer Redaktion vorliegt.
Es geht um die Quellen
Und weiter: „Die Wasserschutzgebiete entsprechen nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Abgrenzung von Wasserschutzgebieten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Planflächen im Falle einer Neuabgrenzung innerhalb eines dieser Wasserschutzgebiete zu liegen kommen“. Konkret geht es um Wasserschutzgebiete, Quellen und Tiefbrunnen in Schönbronn, Mariazell, im Bereich Lukasquelle und Schramberg.
Die Anwohner sehen gar die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser durch die Windkraftanlagen in Gefahr, was in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, argumentieren sie. Dieser sei zwar unbestritten, dennoch wäre es aus ihrer Sicht interessant, wie Öffentlichkeit und gewählte Vertreter die Sicherheit der Trinkwasserversorgung gegen die Stromerzeugung gewichten würden.
Prüfung gefordert
Das Fazit der Anwohner: Der Nutzen des Grundstückseigentümers von Bissingen und der Stadtwerke Tübingen stehe unter den aktuellen Voraussetzungen nicht im Verhältnis zum Risiko der umliegenden Bevölkerung. Daher wird nun eine Prüfung der Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Trinkwassersicherheit gefährdet.
Auswirkungen befürchtet
Unterdessen kursiert derzeit auch ein Schreiben an von den Windkraftanlagen betroffene Haushalte, in dem auf mögliche Risiken für Umwelt und Gesundheit hingewiesen wird. Unter anderem könnten Schall und Infraschall Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen. Weitere Probleme seien der Wertverlust von Immobilien und Grundstücken, der Verlust von Lebensqualität und nicht zuletzt wird gefragt, ob der Mindestabstand von 1200 Metern zu Wohnbebauungen eingehalten werde.
Einspruchsmöglichkeit bis Freitag, 14. Februar
Es wird auf die Möglichkeit zum Einspruch bis zum Freitag, 14. Februar, hingewiesen – und zwar beim Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, E-Mail beteiligung@rvsbh.de oder Fax 07720/97 16 20. Auch für die Unterzeichnung der Petition „Rettet unsere Wälder: Stoppt die Rodung für Windräder“ wird geworben.