In der Sulzer Innenstadt war die Polizei im Einsatz. (Symbolfoto) Foto: Heidepriem

Wird im Kreis Rottweil illegale Prostitution betrieben? Jetzt hat die Polizei eine Wohnung durchsucht, Zeugen sprechen von einer „Razzia“.

Die rechtliche Lage im Kreis Rottweil ist klar: Prostitution ist in Baden-Württemberg in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 35 000 verboten – und an diese Zahl reicht nicht einmal die große Kreisstadt Rottweil mit rund 25 500 Einwohnern ran.

 

Was jedoch hinter verschlossenen Türen passiert, lässt sich nicht immer kontrollieren. Jetzt jedenfalls hat die Polizei in einer Wohnung in Sulz durchgegriffen.

Zeugen berichten von einer „Razzia“ in einer Wohnung in der Innenstadt. Patrick Zöller, Sprecher beim Polizeipräsidium Konstanz, bestätigt auf Nachfrage, dass die Polizei im Einsatz war. Am Samstagabend sei im Stadtgebiet Sulz eine Ferienwohnung kontrolliert worden, „nachdem sich Hinweise auf die Ausübung verbotener Prostitution ergeben hatten“.

Die Wohnung sei nach einem richterlichen Beschluss durchsucht worden, eine anwesende 27-jährige Frau als Beschuldigte belehrt und im Anschluss „der Wohnung verwiesen“ worden.

Weitere Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht bekannt gegeben werden, erklärt Zöller.

Von einer „Razzia“ spricht die Polizei hier nicht – eine solche hat es aber durchaus im Frühjahr im Kreis Rottweil gegeben: Illegale Prostitution und Schleuserkriminalität standen im Fokus, als die Bundespolizei Anfang Mai Durchsuchungen in acht Bundesländern gestartet und drei Verdächtige verhaftet hatte.

In Rottweil Tagesterminwohnung durchsucht

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hatte auf Nachfrage erklärt, dass in Rottweil eine sogenannte Tagesterminwohnung durchsucht worden sei. In derartigen Wohnungen oder Hotelzimmern sollen die Beschuldigten chinesische Prostituierte eingesetzt haben. Sichergestellt wurden in Rottweil Mobiltelefone, ein Datenträger und ein Bargeldbetrag im oberen dreistelligen Bereich.

Wie der Fall in Sulz gelagert ist, ist von der Polizei aktuell nicht in Erfahrung zu bringen. Hinter vorgehaltener Hand wird aber in Sulz schon länger gemunkelt, dass im Stadtgebiet sexuelle Dienste angeboten werden. Und auch in Rottweil sollen bestimmte Adressen unter genauer Beobachtung der Polizei stehen.

Balingen will Verbot von Bordellen

Derweil versucht man im benachbarten Balingen, die Prostitution auch weiterhin zu unterbinden. Die Stadt hat seit einiger Zeit die 35000-Einwohner-Grenze überschritten – das generelle Prostitutionsverbot greift also nicht mehr.

Ab 35 000 Einwohnern ist neben einem vollständigen Verbot, das laut Stadtverwaltung sehr differenziert begründet werden muss, auch ein Verbot nur in bestimmten Bereichen möglich. Begründet werden könne dies mit dem Schutz der Jugend und dem Schutz des öffentlichen Anstands. Das Regierungspräsidium Tübingen prüfe nun derzeit den Erlass einer Sperrgebietsverordnung für das Gemeindegebiet der Stadt Balingen.

Immer häufiger in Ferienwohnungen

Im Kreis Rottweil besteht aufgrund der geringeren Gemeindegrößen für solche eine Sperrgebietsverordnung kein Anlass. Sollten sich Hinweise auf Prostitution ergeben, kommt die Polizei ins Spiel – wie jetzt in Sulz.

Laut verschiedenster Polizeistatistiken werden in Baden-Württemberg zunehmend sexuelle Dienste in – zumeist online angemieteten – Ferienwohnungen angeboten. Die Vermieter sind dabei ahnungslos. Gemäß dem Strafgesetzbuch wird illegale Prostitution mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstraße bis zu 180 Tagessätzen bestraft.