Die drei Beschuldigten im Basler Drogenprozess werden nicht aussagen. Das haben ihre Verteidiger am Mittwoch zum Prozessauftakt angekündigt.
Drei Männer müssen sich seit Mittwoch vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen von bis zu 19 Jahren und vier Monaten gefordert. Zudem sollen alle für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.
„Die Freiheitsstrafen sind viel, sehr viel. Aber die Tat wiegt schwer, sehr schwer“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Neben der höchsten Strafe von 19 Jahren und vier Monaten für den 31-jährigen Beschuldigten forderte er 17 Jahre und zwei Monate für den 34-Jährigen sowie 15 Jahre den 32-Jährigen. Ihre Landesverweise sollen im Schengener Informationssystem eingetragen werden.
Drogen nicht gefunden
Zwar waren die Beschuldigten, zwei albanische Staatsangehörige und ein mutmaßlicher Italiener, nie an die rund halbe Tonne Kokain gelangt, die sie laut Anklage im Frühjahr 2022 auf dem Areal der Swissterminal AG in Frenkendorf bergen wollten. Jedoch sei es nur dem Zufall zu verdanken, dass sie die Drogen mit Straßenverkaufswert von etwa 60 Millionen Franken nicht hätten finden können. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Auch Planungen, um ein solches Delikt zu begehen, seien strafbar - auch wenn der Taterfolg ausbleibt. Die Drogen sollen in einem mit Kaffee beladenen Container aus Brasilien via Antwerpen in die Schweiz gelangt sein. Der 31-jährige Beschuldigte soll deswegen auch schon nach Antwerpen gereist sein.
„Menschen, die große Mengen an Drogen umsetzen, profitieren erheblich davon und verursachen einen erheblichen Schaden“, plädierte der Staatsanwalt. Primär von der Menge des Kokains ausgehend setzte er die Strafen hoch an. Zu den Unterschieden gelangte er basierend auf Einschätzungen bezüglich unterschiedlicher Hierarchiestufen.
Dafür, dass die Beschuldigten ausgerechnet den Container gesucht hatten, in dem später im Nespresso-Werk in Romont das Kokain gefunden worden war, gibt es laut der Staatsanwaltschaft nur Indizien. Doch wenn man diese zusammen anschaut, können die Männer nur geplant haben, eine große Menge Kokain zu bergen, wie der Staatsanwalt sagte.
Freispruch gefordert
Der Verteidiger des 31-jährigen Beschuldigten forderte, das Verfahren gegen seinen Mandanten sei einzustellen, eventualiter sei er freizusprechen. „Sämtliche erhobene Beweise sind kontaminiert und unverwertbar“, sagte er in seinem Plädoyer. Sein Mandant sei nicht korrekt über den gegen ihn bestehenden Verdacht informiert worden. Er habe seine Telefonnummer im Glauben genannt, dass man ihm Hausfriedensbruch und Diebstahl vorhalte, nicht ein Betäubungsmitteldelikt. Alle von der Nummer ausgehenden Folgebeweise seien deshalb „absolut unverwertbar“, hieß es.
Ohne diese italienische Nummer hätte die Staatsanwaltschaft aber nie die italienischen Behörden kontaktiert und nie die Bewegungsdaten ausgewertet, sagte der Verteidiger. Auch hätte man ohne sie nicht auf die anderen Beschuldigten schließen können. Die beiden anderen Verteidiger schlossen sich dieser Argumentation weitestgehend an und forderten ebenfalls Freisprüche.
Noch offene Fragen
Für die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts blieben am Mittwoch aber noch Fragen offen. So hatten die Verteidiger beanstandet, dass zu in Italien durchgeführten Überwachungen der Beschuldigten im hiesigen Verfahren keine Rohdaten und keine Bestätigungen für ihre rechtmäßige Erhebung vorlägen.
Urteil am 12. Februar
Gerichtspräsidentin Silvia Schweizer kündigte an, während der Urteilsberatung dies währen der Urteilsberatung zu klären. Ebenso zur späteren Klärung wurde die Frage verschoben, ob gegen den 31-jährigen Beschuldigten überhaupt ein Verfahren in dieser Sache geführt werden könne. Er sei auf dem Areal der Swissterminal AG verhaftet und bereits wegen Hausfriedensbruchs bestraft worden.
Die Staatsanwaltschaft setzte dem entgegen, das Bundesgericht habe diesbezüglich grünes Licht gegeben. Die Entscheidungen des Gerichts und das Urteil werden am 12. Februar erwartet. Ursprünglich waren für die Verhandlung sechs Tage angesetzt worden. Die Beschuldigten äußerten sich am Mittwoch aber nicht zur Sache und das Beweisverfahren fiel kurz aus. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.