Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nach dem tragischen Unfall auf der Horber Hochbrücken-Baustelle. Nun scheint klar, dass die Gondel nur an einem Seil hing.
Bei der Trauerfeier für die drei toten Arbeiter am Mittwoch wurden an der Hochbrücken-Baustelle schweigend Blumen niedergelegt. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) stellte sich den Fragen der Journalisten, auch zum Unfallhergang. Aktuell sei gesichert, dass das Seil gerissen sei. „Es fiel das Teil herunter“, so Hermann.
Benjamin Koch, Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, ergänzte: „Der Korb hing nur an einem Seil. Dieses Seil ist gerissen. Wir lassen jetzt durch einen Gutachter prüfen, ob das regelkonform war oder nicht.“
Bei den Aufnahmen, die unsere Redaktion während diverser Hochbrücken-Führungen durch das Regierungspräsidium fotografieren konnte, hingen die Gondeln immer an insgesamt drei Seilen beziehungsweise Ketten.
Egal, ob die käfigartige Gondel, die jetzt mit drei Bauarbeitern abgestürzt ist oder die hebebühnenartige Gondel – immer war die Gondel direkt mit einer Kette beziehungsweise einem Stahlseil an einem Haken eingehängt.
Dieser Haken hatte jeweils vier Umlenkrollen, durch die auf jeder Seite jeweils zwei Seile durchgeführt wurden.
Die jetzt abgestürzte Gondel hing aber lediglich an einem Seil – von der Spitze bis zum Kranausleger. Und dieses Seil ist gerissen. Ob diese Vorgehensweise dem Arbeitsschutz entspricht, lässt die Polizei derzeit durch einen Gutachter prüfen.
Welche Vorschriften gibt es über Seile an solchen Gondeln?
In der Regel 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind genau solche Personenbeförderungskörbe mit nur einem Seil (am Haken) bis zum Kranausleger abgebildet. Die Regeln für die Befestigungen lauten wie folgt: „Die rechnerische Bruchkraft jedes Tragmittels (gemeint sind die Seile) muss mindestens dem zehnfachen des von ihm zu übernehmenden Anteiles am zulässigen Gesamtgewicht des Personenaufnahmemittels entsprechen. Das Gesamtgewicht setzt sich zusammen aus Eigengewicht und Nutzlast.“
Zum Material der Seile scheibt die DGUV: „ Werden bei Einseilaufhängungen Drahtseile als Tragmittel verwendet, müssen sie spannungsarm und mindestens drehungsarm sein. Der Durchmesser von Drahtseilen muss bei Sicherungsseilen und bei zwei Tragmitteln je Aufhängepunkt mindestens sechs Millimeter, bei nur einem Tragmittel je Aufhängepunkt mindestens acht Millimeter betragen.“
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