Auslöser der Radarfallen-Diskussion: Der Stativblitzer Anfang Februar an der Ampel B28/Rauher Stich in Horb. Foto: Jürgen Lück

Heidi Kebernik aus Horb hatte in einem Leserbrief viele Blitzer als „Radarfallen“ kritisiert. Die Fahrlehrerin rügte „Blitzer an fragwürdigen Stellen, an denen keine echte Gefährdung besteht“. Nun reagiert die Stadt auf die Kritik.

Diese Lesermeinung der Fahrlehrerin Heidi Kebernik aus Horb sorgt für Diskussionen. Sie kritisiert, dass das Rathaus offenbar Blitzer an vielen Stellen aufstellt, an denen keine objektive Gefährdung besteht.

 

Jetzt schlägt das Rathaus zurück und nimmt auf Anfrage unserer Redaktion Stellung. Die Rathaussprecherin Inge Weber wendet sich auch ziemlich deutlich an die Fahrlehrerin direkt: „Alle Geschwindigkeitsüberwachungen haben ihren Grund und ihre Ursache – in den meisten Fällen werden sie ganz speziell von Bürgerinnen und Bürgern oder den Ortschaften gefordert. Besonders irritierend ist es, wenn ausgerechnet eine Fahrlehrerin den Wert konsequenter Verkehrsüberwachung infrage stellt. Wie sollen ihre Fahrschüler lernen, Verkehrsregeln ernst zu nehmen, wenn sie selbst deren Durchsetzung als „Abzocke“ diffamiert?“

Stadt: Bürger fordern Geschwindigkeitskontrollen ein

Anlass war die Berichterstattung dieser Redaktion über den Stativ-Blitzer an der Kreuzung B 28/Rauher Grund. Kebernik hatte daraufhin ihre Lesermeinung abgeben.

Rathaussprecherin Inge Weber: „Das Narrativ einer vermeintlichen ‘Abzocke‘ durch Verkehrsüberwachung wird gezielt von bestimmten Personengruppen und Teilen der Berichterstattung befeuert. Die Realität sieht jedoch anders aus: Unsere Verwaltung erhält deutlich mehr Bürgeranfragen zur verstärkten Geschwindigkeitskontrolle als Beschwerden darüber. Die deutliche Mehrheit der Menschen wünscht sich mehr Verkehrssicherheit – nicht weniger.“

Rathaus: Darum blitzen wir auch in den Ferien

Doch warum wird vor den Schulen auch in den Ferien geblitzt? Rathaussprecherin Weber: „Da Flächen in Schulen z.B. Schulhöfe, auch außerhalb des regulären Schulbetriebs als Aufenthaltsbereiche gerade von Kindern genutzt werden, ist es im Sinne der Verkehrssicherheit sinnvoll, die Geschwindigkeitsbegrenzung auch in den Ferien beizubehalten. Zudem ist es aktueller Stand der Rechtsprechung, dass der Straßenverkehr einfache und verständliche Regeln erfordert. Diese müssen auch für Personen nachvollziehbar sein, die mit den regionalen Ferien- und Feiertagsregelungen – etwa in Baden-Württemberg – nicht vertraut sind.“

Auch im Wald wird gerast

Fahrlehrerin Kebernik hatte die „Radarfallen“ im Wald zwischen Talheim und Altheim kritisiert. Rathaussprecherin Weber: „Neben der Tatsache, dass sich am Messstandort zwei Feldwege befinden, die nicht nur von Fußgängern gekreuzt werden, ergab unsere Verkehrserhebung, die im Mai 2024 im Hinblick auf ein Bürgeranliegen durchgeführt wurde, dass nahezu 30.000 Fahrzeuge diese Fahrbahn frequentierten. Dabei wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 174 km/h gemessen, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h!“

Warum Marvin in Altheim steht und auch nachts blitzt

Neben dem Stativblitzer hat das Rathaus auch einen großen mobilen Blitzer. Sein Spitzname „Marvin“. Doch warum steht er ausgerechnet am sogenannten Steinachblick in Altheim? Das ist bei den ersten Häusern in Ortseingang Altheim, wo die Tiny-Häuser stehen.

Rathaussprecherin Weber: „Der Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße auf Höhe der Alten Steige 28 weist mehrere potenzielle Gefahrenstellen auf. Neben zwei gegenüberliegenden Bushaltestellen, an denen regelmäßig Fußgänger die Fahrbahn queren, sorgen Einmündungen und Abbiegestreifen für eine unübersichtliche Verkehrssituation. Nicht ohne Grund wurde an dieser Kreuzung eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgelegt – abweichend von den üblichen 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Der semistationäre Blitzer steht meist für längere Zeit an einem Standort und das hat sich bewährt. Es gibt überhaupt keinen Grund, ihn nachts auszuschalten.“