Er taucht unerwartet seit Monaten auf. Seine Botschaft kommuniziert er öffentlichkeitswirksam in Unterkirnach. Die Vorwürfe, die der Mann gegen einen ehemaligen Lehrer der Roggenbachschule erhebt, wiegen schwer: Er lastet ihm sexuellen Missbrauch an.
Videos, Aktionen vor Ort, Plakate: Seit Wochen erlebt Unterkirnach immer wieder, wie ein Mann auf sich und seine Geschichte aufmerksam macht. Wir nennen ihn Andreas S. – sein wirklicher Name ist der Redaktion jedoch bekannt.
An den Pranger stellt er einen ehemaligen Lehrer der Roggenbachschule. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch. „Sexueller Missbrauch an der Roggenbachschule! Aufarbeitung! Jetzt!“, so die Nachricht.
Was der Mann in Videos kommuniziert, versucht er auch über lautstarke Aktionen vor Ort zu vermitteln. Wer ist dieser Mann aus Rheinland-Pfalz, der Videos hochlädt und immer wieder in die Schwarzwaldgemeinde kommt, sich mit Schildern und Megafon vor Rathaus und Schule stellt? Und seinen Aktionsradius, so wie er auf Anfrage unserer Redaktion sagt, auf Villingen-Schwenningen ausdehnen möchte. Welche Erfahrungen machte er bei seinen mittlerweile drei Aktionen?
Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus
Unterschiedliche Reaktionen habe er erlebt. Die einen haben weggeschaut, manche haben ihn gefragt, ob es nicht andere Möglichkeiten gebe, um auf sich und seine Geschichte aufmerksam zu machen, ein paar haben ihn auch gefragt, wie man „mich unterstützen könne“, so Andreas S..
Andreas Braun, Bürgermeister der Schwarzwaldgemeinde, hat sich Zeit genommen für den Mann, ihm zugehört, zusammen mit der aktuellen Rektorin der Roggenbachschule, obwohl alle beide noch gar nicht vor Ort waren, als die Vorfälle geschehen sein sollen. „Es kann nicht sein, dass Kinder sexuell missbraucht werden... und der Aufschrei bleibt aus.“ Diese Aussage habe er mehrfach von S. gehört und versucht, im Gespräch Näheres zu erfahren, erzählt Braun.
Mehr als zwei Stunden habe er sich angehört, was S. vor Jahrzehnten als Jugendlicher ein paar Jahre lang durch einen längst pensionierten Lehrer der Schule erlebt haben will. Der Bürgermeister hat sich nicht nur eine eigene Meinung gebildet: Was er bereits nach der zweiten Aktion ankündigte, setzte er schließlich um. Die verständigte Polizei habe S. zwei Platzverweise erteilt, auf dem Rathaus- und dem Schulgelände.
Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft
Der Fall Andreas S. war auch ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft. Andreas S. aus Rheinland-Pfalz habe Anfang des Jahres bei der Kriminalpolizei Villingen-Schwenningen Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen ehemaligen Lehrer der Roggenbachschule gestellt. S. ist längst erwachsen, die von ihm beschriebenen Vorwürfe sollen Jahrzehnte zurückliegen.
„Es lag ein Ermittlungsverfahren vor. Dieses ging nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Konstanz“, hieß es aus der Pressestelle im Polizeipräsidium Konstanz.
Das Verfahren wurde eingestellt
Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, bestätigte, dass das Verfahren eingestellt worden sei, wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts.
Zudem, ergänzte er, habe es im Nachhall keine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegeben. Wieso verzichtete S. auf Rechtsmittel? Er sah keine Aussicht auf Erfolg, „Zeugen gibt es ja nicht“, und Mittel für einen Anwalt habe er auch nicht.
Wie schwierig sich die Suche nach der Wahrheit gestaltet, das weiß Jochen Link nur zu gut, selbst Jurist und Außenstellenleiter des Opferschutzvereins Weißer Ring im Schwarzwald-Baar-Kreis. Den Behauptungen des eventuellen Opfers steht rechtsstaatlich berechtigt und notwendig die Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten entgegen. „Vor allem, wenn die Tat lange zurückliegt, ist es mit der Beweislage oft nicht einfach“, so Link auf Anfrage unserer Redaktion. Keine Seltenheit bei Sexualstraftaten sei es, „dass Aussage gegen Aussage steht“.
Erinnerungslücken bringen Probleme
Der Fall von S. zeige exemplarisch, wie schwierig es sei, eventuelle Missbrauchsfälle aufzuklären, die lange zurückliegen. Erinnerungslücken können die Wahrheitsfindung erschweren, ergänzt Link. Das menschliche Gedächtnis sei nicht perfekt. Link erläutert aber, dass die Justiz auf Zeugen angewiesen sei, da es „gerade im Sexualstrafrecht häufig keine anderen unmittelbaren Beweismittel gibt“.
Dann gehe es darum herauszufinden, ob die Zeugenaussagen glaubhaft sind oder nicht. Der Opferanwalt weist darauf hin, dass die Problematik schon vor der Erinnerung beginne, bei der Wahrnehmung eines Menschen, die subjektiv geprägt sei.
Schulaufsicht
Einzelfälle
Wie geht die Schulaufsicht mit Missbrauchsvorwürfen generell gegen Lehrkräfte um? Dazu Heike Spannagel, Pressesprecherin im Regierungspräsidium Freiburg: Bei Missbrauchsvorwürfen werde zunächst versucht, im Austausch mit der Schule und gegebenenfalls den Ermittlungsbehörden den zugrundeliegenden Sachverhalt zu ermitteln. Im Anschluss werden – je nach Schwere des Fehlverhaltens – die erforderlich erscheinenden dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen. „Bei Missbrauchsvorwürfen handelt es sich glücklicherweise um Einzelfälle. Daten zur Anzahl werden nicht erfasst.“