Der „Blitzer“ ist nicht nur ein vorübergehender Spaß, sondern fein säuberlich einbetoniert. Foto: Otto

Über einen falscher Blitzer, der tatsächlich täuschend echt aussieht, wird in den Sozialen Medien im Kreis Rottweil diskutiert. Wir machen uns auf die Suche nach dem Exemplar.

Die Kommentare im Netz schwanken zwischen Bewunderung und Unverständnis. Beim Bau des Fake-Blitzers hat sich jemand richtig Mühe gegeben. Aber darf man das überhaupt? Mancher Autofahrer ärgert sich, umsonst in die Eisen gestiegen zu sein. Und dann noch das: Einige kommentieren, dass das Ding sogar ein rotes Licht von sich geben würde.

 

Doch wo steht er denn nun? Zwischen Neufra und Frittlingen, so heißt es – und wir machen uns auf den Weg. Tatsächlich finden wir die grau-schwarze Säule, allerdings tatsächlich knapp hinter der Kreisgrenze, am Ortsausgang Frittlingen in Richtung Neufra. Dort steht der Fake-Blitzer, – wenn man rausfährt auf der linken Seite, an einer Hecke. Zwar etwas kleiner als übliche Blitzersäulen, aber doch ziemlich „echt“ wirkend.

In Verkehrs-Gruppen im Netz wird der Sachverhalt ausführlich diskutiert. „Ist der jetzt sicher fake? Weil sonst wurde ich geblitzt“, meint einer. Ein anderer bekräftigt, dass der Blitzer nicht echt ist und fordert: „Den sollte mal einer bei der Polizei melden.“

Es leuchtet rot

Und es sei etwas drin, „was rot leuchtet“, wird mehrfach berichtet. Tatsächlich sieht es vor Ort bei näherer Betrachtung nach einer Lampe hinter der Plexiglas-Scheibe aus.

Und so dürften viele auf der abschüssigen Strecke am Ortsausgang Richtung Neufra auf die Bremsen gehen oder eben mit dem Beschleunigen angesichts der grauen Säule lieber erst einmal warten. Bei der Einfahrt in den Ort sieht man sie hinter der Hecke übrigens kaum.

Hinter der Scheibe sieht es nach einer Lampe aus. Foto: Otto

Die Frage ist nun noch: Darf man das? Das ist wie immer bei rechtlichen Angelegenheiten nicht so einfach zu beantworten, wie wir bei der Recherche feststellen. Die Säule steht augenscheinlich jedenfalls schon einmal auf einem Privatgrundstück und gefährdet den Straßenverkehr nicht – zumindest ist das nicht erkennbar.

Ein falscher Blitzer kann aber, wie es unter anderem auf der Seite Bußgeldkatalog.org heißt, als Straftat gemäß Paragraf 315b StGB gewertet werden, wenn die Attrappe den Verkehr beeinträchtigt und andere dadurch gefährdet. Überdies könnte bei manchen falschen Blitzern auch der Tatbestand der Amtsanmaßung gemäß Paragraf 132 StGB erfüllt sein.

Er erfüllt den Zweck

Immerhin: Wer eine heftige Vollbremsung hinlegen muss, wenn er den falschen Blitzer sieht, der ist dann wohl innerorts eindeutig zu schnell unterwegs. In der Debatte im Netz zieht ein Kommentator jedenfalls das Fazit: „Selbst wenn er fake ist, erfüllt er seinen Zweck ziemlich gut.“