Wer in Birsfelden bestimmte Quartiersstraßen in weniger als 15 Minuten passiert, muss mit einer saftigen Buße rechnen. Foto: Pexels/Pixabay

Die automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden soll die Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr entlasten. Nun müssen sich die Gerichte damit beschäftigen.

Die Gemeinde Birsfelden sorgt seit Herbst 2025 mit teuren Durchfahrtsbußen für erhitzte Gemüter. Denn: Wer mit seinem Auto eine Abkürzung durch bestimmte Quartiersstraßen nimmt und sich dort weniger als 15 Minuten aufhält, der muss 100 Franken bezahlen.

 

Zu Beginn hat die automatisierte Durchfahrtskontrolle täglich mehr als 1000 Verstöße registriert – die Einnahmen für die Gemeinde summierten sich seinerzeit also auf satte 100 000 Franken am Tag. Bis jetzt wurden rund 31 000 Bußen erteilt.

Quartiere entlasten

Das erklärte Ziel ist es, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und die Lebensqualität in den betroffenen Wohnquartieren zu verbessern. Das sei auch erreicht worden, wie die Gemeinde auf Nachfrage vor wenigen Wochen erklärte. Der höchste Rückgang wurde mit 30 Prozent auf der Hardstraße verzeichnet und der zweithöchste auf der Friedhofstraße mit 27 Prozent, wie es heißt. Dabei hätten auch die Verlustzeiten durch Stau bei den Buslinien abgenommen.

Viel Widerstand

Gegen die Durchfahrtskontrolle regt sich jedoch Widerstand. Stand Januar haben zehn Personen ihre Bußen angefochten. Und jetzt meldet sich auch der Schweizer Bundesrat zu Wort, nachdem SVP-Nationalrat Thomas de Courten einen entsprechenden Vorstoß eingereicht hatte.

Unter anderem wollte der Politiker wissen, weshalb der Bundesrat eine Bußenpraxis toleriert, „die offensichtlich einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt“. Aus der Antwort geht hervor, dass die neue Verkehrsordnung der Gemeinde rechtlich auf tönernen Füßen steht. Demnach erlasse der Bund lediglich die Vorschriften, insbesondere im Straßenverkehrsgesetz sowie die Signalisationsordnung.

Kantone und Gemeinden seien derweil für die Umsetzung zuständig. „Die Kontrolle, ob die Kantone den Vollzug ordnungsgemäß und gesetzeskonform wahrnehmen, obliegt der gerichtlichen Überprüfung, letztinstanzlich durch das Bundesgericht“, heißt es weiter.

Im Gespräch mit der Basler Zeitung zeigt sich de Courten zufrieden. „Der Bundesrat gibt klare Antworten. So fragte ich, ob das in Birsfelden verwendete System zulässig ist. Der Bundesrat sagte Nein. Ich fragte dann auch, ob aufgrund eines unzulässigen Systems Bußen erhoben werden dürfen. Der Bundesrat sagte erneut Nein.“

Ihm zufolge müssten alle Betroffenen informiert werden, dass ihre Bußen auf unsicherer Rechtsgrundlage basierten und daher nicht zulässig seien. Er fordert die Gemeinde auf, die Versendung der Bußen an die Baselbieter Staatsanwaltschaft abzugeben.

Nicht zugelassen

Denn: „Die Anlage in Birsfelden ist nicht nach dem Bundesgesetz über das Messwesen zugelassen. Dies wäre nach Beurteilung des Bundesamts für Straßen eine Voraussetzung, um die Missachtung eines Fahrverbots im Ordnungsbußenverfahren zu ahnden“, schreibt der Bundesrat. Und weiter: „Eine Ordnungsbuße kann aber auch im ordentlichen Strafverfahren ausgesprochen werden. Ob die entsprechenden Voraussetzungen in Birsfelden gegeben sind, wird von den Gerichten beurteilt werden müssen.“

Birsfelden habe immer betont, dass ihr Vorgehen rechtlich abgesichert sei. Den Beweis dafür sei sie aber schuldig geblieben, ist der SVP-Politiker überzeugt. Bereits im Januar hat die Gemeinde erklärt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Entscheidung zum System gebe.

Verweis auf Rechtsweg

Dass der Bundesrat auf den Rechtsweg verweist, sieht der Touring Club Schweiz (TCS) als Teilerfolg und will betroffenen Mitgliedern bei Einsprachen sogar bis vors Bundesgericht helfen. „Wenn dieses entschieden hat, dann wissen wir, woran wir sind“, erklärt Birgit Kron, Leiterin Politik des TCS, gegenüber der Basler Zeitung.

Sollte sich die Umsetzung der Durchfahrtskontrolle in Birsfelden vor Gericht als mangelhaft herausstellen, würden bereits gezahlte Bußen nicht erstattet werden.

„Wir gehen nicht davon aus, dass das Gesamtsystem verworfen wird.“ So bestehe eine rechtliche Grundlage, und die Gemeinde Birsfelden habe die Hoheit über die kommunalen Gemeindestraßen, wie Martin Schürmann, Leiter der Gemeindeverwaltung Birsfelden, im Gespräch mit unserer Zeitung vor wenigen Wochen darlegte.