Im Streit um die Wahl-Aufrufe der Stadt in Sachen Bürgerentscheid schalten die Naturbad-Gegner nun die Kommunalaufsicht ein.
In einem Schreiben bittet die IG Sport- und Familienbad „um kommunalaufsichtliche Prüfung der städtischen Öffentlichkeitsarbeit“. Grund sind eindeutige Abstimmungsempfehlungen („Stimmen Sie mit NEIN“), die die Stadt Schopfheim vergangene Woche unter Verwendung des städtischen Logos auf ihrer Homepage, Instagram und Facebook veröffentlich hatte.
Grafiken kursieren weiter
Auf die Kritik der IG hin (Verstoß gegen das Neutralitätsgebot) hatte die Stadt die kritisierten Posts umgehend von ihren Online-Auftritten gelöscht und eingeräumt, dass solche Abstimmungsempfehlung durch die Stadtverwaltung rechtlich problematisch seien. Allerdings: In Facebook-Gruppen und auf dem ein oder anderen Whatsapp-Status von Gemeinderäten kursieren die von der Stadt entworfenen Grafiken und Slogans weiter – nun eben ohne Stadtlogo und mit dem Hinweis, dies sei Kommunikation der „Gemeindeorgane“ – und eben nicht der Gemeinde selbst. „Damit entsteht ...der Eindruck, dass mit Hilfe von Verwaltungsressourcen eine Kampagne entwickelt wurde, die nach Rüge lediglich formal aus der amtlichen Sphäre in die parteipolitische Sphäre der Mehrheitsfraktionen „verschoben“ wurde“, argumentiert die IG.
Grundsätzliche Klärung
Von der Kommunalaufsicht fordert die IG nun Klärung mehrerer Punkte: Ob die „von der Stadtverwaltung verantwortete einseitige „NEIN“-Kampagne“ mit dem Neutralitätsgebot und den Vorgaben für kommunale Öffentlichkeitsarbeit vereinbar war“ zum Beispiel, und „ob der Einsatz von Personal- und Sachmitteln der Verwaltung für die Entwicklung solcher einseitigen Kampagnenelemente als zulässige Informationstätigkeit anzusehen ist oder ob hier eine unzulässige parteiische Wahlwerbung vorliegt“.