Die Stadt Schopfheim hat die von der IG kritisierten Social-Media-Beiträge zum Naturbad-Bürgerentscheid gelöscht. Im weiteren Wahlkampf soll besser unterschieden werden.
Die IG Sport- und Familienbad (IG) hatten am Mittwoch die von der Stadt seit Anfang der Woche verschärft gefahrene Info- beziehungsweise Wahlkampf-Kampagne hart kritisiert. Unzulässiger Weise seien auf der städtischen Internetseite sowie in den Social-Media-Kanälen der Stadt Inhalte veröffentlicht worden, die eine klare Abstimmungsempfehlung darstellten, so der Vorwurf. Konkret beanstandet wurden Slogans wie „NEIN am 8. März 2026“. Die IG berief sich in ihrer Kritik auf das Neutralitätsprinzip, dem die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer amtlichen Öffentlichkeitsarbeit bei Wahlen unterliege.
Die IG hatte gefordert, die „abstimmungswerbenden Inhalte“ unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus forderte sie eine Überarbeitung der FAQ-Seiten und vergleichbarer Informationsangebote mit dem Ziel einer sachlichen und ausgewogenen Darstellung der wesentlichen Argumente – einschließlich der Positionen der Naturbad-Kritiker. Auf weitere „einseitige Kampagnenkommunikation“ solle die Stadt verzichten, zugunsten einer auf „unstreitige Sachverhalte beschränkten Kommunikation“.
Rechtlich problematisch“
Die Stadtverwaltung hatte schnell reagiert: Noch am Mittwoch (11. Februar), innerhalb einer Stunde nach Eingang der IG-E-Mail, waren die beanstandeten Beiträge von der städtischen Internetseite sowie aus den Social-Media-Kanälen entfernt worden. Parallel dazu hatte Bürgermeister Dirk Harscher eine eingehende Prüfung der Vorwürfe angekündigt.
Im Rahmen dieser Prüfung sei festgestellt worden, dass eine ausdrückliche Abstimmungsempfehlung durch die Stadtverwaltung im Kontext eines Bürgerentscheids rechtlich tatsächlich problematisch sei, räumt die Stadt nun in einer Mitteilung von Freitag ein. „Vor diesem Hintergrund wurden entsprechende Inhalte unverzüglich entfernt.“
„FAQ“: Keine Änderungen
Keinen Änderungsbedarf hingegen sieht die Stadtverwaltung bei den FAQ-Seiten auf der städtischen Internetseite: Diese „stellen aus Sicht der Verwaltung eine sachliche Darstellung der maßgeblichen Fakten dar und enthalten keine ausdrückliche Abstimmungsempfehlung“, heißt es in dem Schreiben der Stadt.
Falls dennoch der Eindruck entstehen sollte, dass einzelne Aspekte nicht ausgewogen dargestellt sind, „hat die Stadt die IG ausdrücklich eingeladen, konkrete Hinweise oder Vorschläge zur Ergänzung beziehungsweise Überarbeitung einzureichen“, heißt es weiter. Diese würden sorgfältig geprüft.
Mit Blick auf weitere Wahlkampfaktivitäten unterschiedet die Stadtverwaltung in ihren Ausführungen im Folgenden fein zwischen der Stadtverwaltung einerseits und Gemeindeorganen (dazu zählen etwa Bürgermeister und Gemeinderatsfraktionen) – andererseits: Die Stadt selbst werde künftig „keine Kommunikationsmittel mehr einzusetzen, die als einseitige Kampagnenführung oder als Abstimmungsempfehlung der Stadt Schopfheim verstanden werden könnten“, so die Zusage. Die Veröffentlichungen der Stadtverwaltung sollen sich „auf neutrale Informationen zum Verfahren sowie auf unstreitige Sachverhalte beschränken“.
Marktstand angepasst
Auch mit Blick auf die geplanten „handfesten“ Wahlkampfaktivitäten, insbesondere auf dem Wochenmarkt, geht mit dieser verschärften Unterscheidung eine Änderung einher: Man habe sich dafür entschieden, dass der Marktstand in den kommenden vier Wochen von den Gemeindeorganen (Bürgermeister und den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler und SPD) durchgeführt wird– nicht, wie eigentlich geplant, von der Stadt Schopfheim selbst.
Keine Neutralitätspflicht
Hintergrund der Unterscheidung: Nach geltender Rechtslage seien Gemeindeorgane eben nicht an das Neutralitätsgebot gebunden, führt die Stadt aus: „Sie dürfen im Rahmen eines Bürgerentscheids öffentlich wertend Stellung zu einer Sachfrage beziehen und auch eine Abstimmungsempfehlung aussprechen.“ Bürgermeister Dirk Harscher sowie die Fraktionen könnten daher im politischen Raum – etwa im Rahmen von Informationsständen – ihre jeweilige Position vertreten, unter anderem durch Flyer oder Plakate.
Die IG Sport- und Familienbad sei am Donnerstag schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informiert worden und habe in ihrer Antwort die bereits umgesetzten Maßnahmen ebenso wie die unterbreiteten Vorschläge als positiv bewertet, berichtet die Stadt. Hinsichtlich der FAQ auf der städtischen Website habe die IG angekündigt, sich nochmals zu melden. Eventuelle Hinweise sollen gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich erörtert werden.
Faires Verfahren wichtig
„Sowohl die IG als auch die Stadt sind daran interessiert, das Verfahren konstruktiv und ohne weitere unnötige Konflikte fortzuführen“, betont die Stadt abschließend. Bislang seien Kommunikation und Zusammenarbeit – beispielsweise bei der Erstellung der Informationsbroschüre – professionell und auf Augenhöhe verlaufen. „Dies soll auch so bleiben. Das ist mir sehr wichtig“, wird Harscher in der Mitteilung zitiert. Für ihn habe höchste Priorität, dass die Bürger ihre Entscheidung auf Grundlage transparenter, sachlicher und neutraler Informationen treffen können. Die Stadt werde daher „auch weiterhin alles daransetzen, ein faires, rechtssicheres und transparentes Verfahren zu gewährleisten.“