Wahlberechtigten, die beim Bürgerentscheid per Briefwahl wählen wollen, empfiehlt die Stadt, die Briefwahlunterlagen möglichst früh anzufordern.
Bei dem Bürgerentscheid am Sonntag, 30. November, können die Horber über Windkraftanlagen auf städtischen Waldflächen abstimmen. Wie bei den vergangenen Wahlen können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telefax unter 07451/53707-105) auch wieder per Internet auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/buergerentscheid beantragt werden. „Nutzen Sie hierfür den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Eine telefonische Antragstellung und Anträge per SMS sind unzulässig“, schreibt die Stadt.
Beim Aufruf des Links „Briefwahl online beantragen“ erhalten die Bürger ein Erfassungsformular, in das sie die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Daten eintragen müssen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Bei Fragen zum Antragsverfahren, können sich Bürger an das Bürgerbüro unter Telefon 07451/901-221 wenden. Die elektronische Beantragung eines Wahlscheines auf der städtischen Homepage ist bis Montag, 24. November, um 12 Uhr möglich.
Darüber hinaus können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen ab Montag, 24. November, persönlich bis spätestens Freitag, 28. November, um 18 Uhr beim zentralen Bürgerbüro im Rathaus in Horb, Marktplatz 16, EG, Zimmer 603 beantragt werden. Das Wahlamt ist an diesem Tag ebenfalls bis 18 Uhr im Rathaus Horb, 3. OG, Zimmer 626, Telefon 07451/ 901-218 erreichbar.
Was tun im Krankheitsfall?
In dem Ausnahmefall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Tag des Bürgerentscheids am Sonntag, 30. November, um 15 Uhr beantragt werden; für derartige Ausnahmefälle wird unter Telefon 07451/901-225 ein Rufdienst, Rufzeiten Samstag und Sonntag von 8 bis 15 Uhr, eingerichtet.
Ansonsten sei laut Stadtverwaltung von den Briefwählern zu beachten, dass sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung einige Zeit dauern könne. Die durchschnittliche Zustellungsdauer betrage circa vier Tage je Postweg. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwähler selbst sorgen.
Personen, die einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, können am Wahlsonntag nur gegen Vorlage des Wahlscheines, jedoch nicht gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung, auch ihre Stimme im Wahllokal abgeben. Soweit der Wahlbrief erst am Wahlwochenende zurückgesandt wird, wird empfohlen, den Wahlbrief direkt im Rathaus-Briefkasten in Horb, Marktplatz 8, einzuwerfen oder am Sonntag, 30. November, persönlich ab 16.30 Uhr bei einem der Briefwahlvorstände im Martin-Gerbert-Gymnasium Horb abzugeben.