285 Anwohner rund um die Kastellhalle sind dagegen, dass ein Mobilfunkmast in der Nähe der Kastellhalle (im Vordergrund des Bildes) aufgestellt wird. Sie fordern einen anderen Standort, der mindestens 500 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist. Foto: Herzog

Der geplante Mobilfunkmast in der Nähe der Kastellhalle wird in der Ortschaftsratssitzung am 12. Mai in die nächste Runde gehen. Eventuell kann es zu einem Bürgerentscheid kommen.

Angesichts der zahlreich vorgetragenen Bedenken und Befürchtungen zu ihrer Gesundheit in der Einwohnerfragestunde sprach sich Ratsmitglied Gabriel Keller dafür aus, die Ängste der Bürger ernst zu nehmen. Er regte eine Umfrage an, wem der Mast nütze und erkundigte sich bei Ortsvorsteher Reiner Ullrich, ob dies auch in einem Bürgerentscheid möglich wäre.

 

Nach Auskunft von Ullrich gibt es dieses Instrument. Dies könne der Ortschaftsrat veranlassen, aber auch von den Bürgern angestoßen werden. Mit einem Bürgerentscheid oder Bürgerbegehren werde der Weg einer direkten Demokratie eingeschlagen. Hierzu müssten bestimmte Quoren erfüllt werden. Er werde das prüfen und dem Ortschaftsrat hierzu eine Information zukommen lassen, sicherte der Ortsvorsteher zu.

Adrian Schmid dankte Ullrich für die Bekanntgabe der Stellungnahme der Telekom zur Reichweite der Funkverbindung eines Mastes im Bereich „Lehen“ zur Waldmössinger Ortsmitte. In der Vorlage zur vergangenen Ratssitzung habe allerdings gestanden, dass mit dem Mast auch Teile von Aichhalden und Waldmössingen abgedeckt würden. Er wolle deshalb auch eine Stellungnahme des künftigen Mastbetreibers im Lehen und ein Vertreter könnte in die Sitzung am 12. Mai kommen und berichten.

Außerdem wollte Schmid wissen, bis wann mit einem Bauantrag der Telekom für den Standort bei der Kastellhalle zu rechnen sei. Ullrich schlug vor, Tiefbauamtsleiter Konrad Ginter zu bitten, Kontakt mit dem Betreiber aufzunehmen. Ein Investor stelle den Mast auf und suche sich dann Betreiber, die Antennen installieren. In erster Linie soll mit dem Funkmast im Lehen das Mobilfunknetz entlang der K 5527 abgedeckt werden, auch im Hinblick auf selbstfahrende Autos. Er rechne damit, dass der Bauantrag der Telekom alsbald zur Genehmigung an das Baurechtsamt in Schramberg eingereicht werde, berichtete Ullrich.

Näheres zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Der erste Schritt
um eine Angelegenheit, die die Gemeinde betrifft (Ortsteil), zur Abstimmung zu bringen ist ein Bürgerbegehren. Dies kann vom Gemeinde- oder Ortschaftsrat beschlossen oder von den Bürgern beantragt werden. Damit das Bürgerbegehren zulässig ist, ist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften (Quorum) erforderlich und abhängig von der Einwohnerzahl.

Im Falle von Waldmössingen
wären dies zehn Prozent und somit 210 Unterschriften. Dieses Quorum wäre mit den vom ehemaligen Ortschaftsrat Bernhard Hess übergebene Unterschriftensammlung (285) in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats erfüllt. Darauf folgend kann ein Bürgerentscheid eingeleitet werden, in dem die wahlberechtigten Einwohner über die im Bürgerbegehren vorgeschlagene Angelegenheit abstimmen. Der Unterschied zwischen einem Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid liegt somit in ihrem Zweck und Ablauf.