Der Brand in der Lörracher Teichstraße wurde absichtlich gelegt. Zu diesem Schluss kam das Freiburger Gericht am Montag.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg ist in ihrem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt: Sie sah als erwiesen an, dass der Beschuldigte den Brand in der Teichstraße gelegt hat. Somit liegt eine schwere Brandstiftung vor. Zudem liegen laut Urteil drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung, einer davon in Tateinheit mit Freiheitsberaubung, und vorsätzlicher Körperverletzung vor. Weil er an einer paranoiden Schizophrenie leidet, hat die Große Strafkammer die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Täter leidet unter Wahnvorstellungen
Der Mann habe die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, argumentierte Staatsanwalt Jürgen Schäfer in seinem Plädoyer. Seine Erkrankung war 2019 diagnostiziert worden, nachdem der Mann 2018 ein Sexualdelikt begangen hatte. Im Rahmen der Bewährungsauflagen einer weiteren Straftat wurde er medikamentös behandelt. Allerdings sei die letzte Verabreichung im Oktober 2023 erfolgt, als die Auflage auslief und der Beschuldigte die Medikation nicht fortführte. Daraufhin habe sich eine „psychotische Dekompensation“ mit Wahnvorstellungen eingestellt, die sich als wahnhafte Eifersucht gegen seine Lebensgefährtin äußerte. Diese hatte der Beschuldigte im Herbst 2020 kennengelernt und war in der Folge mit ihr zusammengezogen.
Für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie das Gericht verordnet hat, muss die Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten, durch die Opfer körperlich oder seelisch erheblich verletzt oder gefährdet werden oder Schaden angerichtet werden kann, vorliegen. Die Kammer kam zu dem Ergebnis: Diese Gefahr liegt vor. Zwar habe sich der Zustand des Beschuldigten durch eine erneute Behandlung gebessert – der Mann ist seit seiner Festnahme am Brandtag in einer psychiatrischen Station des Zentrums für Psychiatrie in Emmendingen untergebracht – der Beschuldigte zeige aber weder eine wirkliche Krankheitseinsicht noch Therapiemotivation, was selbst sein Verteidiger einräumte.
Lebensgefährtin mehrfach körperlich angegriffen
Im April 2024 soll der Beschuldigte mit einem Obstmesser mehrfach auf seine Lebensgefährtin eingestochen haben und ihr gedroht haben, „sie abzustechen“. Weil diese eine dicke Winterjacke trug, blieb sie unverletzt.
Er hatte ihr in Folge einer wahnhaften Vorstellung vorgeworfen, einem Mann zu lange hinterhergeschaut zu haben. Wenige Tage später warf der Beschuldigte Steine auf seine Partnerin. Ein weiterer Angriff folgte wenige Tage später: Der Beschuldigte packte seine Lebensgefährtin mit beiden Händen und drohte: „Du Hure, ich stech’ dich ab“, während er ihr ein Klappmesser an ihren Hals hielt und versuchte, ihr in die Schulter zu stechen. Weil sie einen dicken Pullover trug, blieb sie glücklicherweise unverletzt.
Wenig später schlug der Beschuldigte seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung mit der Stange eines Ventilators, drohte ihr Schläge an, zog sie an den Haaren und sprühte ihr Deo in Augen und Mund. Danach sperrte er sie in einem Zimmer ein und verließ die Wohnung. Weitere Auseinandersetzungen folgten in der Zeit zwischen August und November.
Zwar hatte der Beschuldigte die Vorwürfe der Körperverletzung abgestritten, zahlreiche Zeugen hatten aber die Vorwürfe der Lebensgefährtin bestätigt, die, wenn überhaupt, nur leicht verletzt wurde. Bei der Lörracher Polizei war das Paar bekannt.
Schwierige Beweislage für die Brandstiftung
Schwieriger, argumentierte Staatsanwalt Schäfer, stellte sich die Beweislage für die Brandstiftung dar: Dafür sprachen etwa die Ausführungen eines Sachverständigen, der eine fahrlässige Verursachung durch Zigaretten für nicht wahrscheinlich hielt.
Auch die Brandstiftung hatte der Beschuldigte abgestritten: Er sei am Morgen des Brandes bei seiner Mutter gewesen. Dass seine Haare angesengt waren, erklärte er damit, dass er einen Tag vor dem Brand gegrillt habe. Das überzeugte den Staatsanwalt nicht: „Die umfassende Beweisaufnahme belegt, dass er die Taten begangen hat“, argumentierte Schäfer. Das sah auch das Gericht – und sogar der Verteidiger des Beschuldigten so.
Demnach hat der Beschuldigte am 20. Januar kurz vor zehn Uhr in der gemeinsamen Wohnung auf nicht näher bekannte Weise, aber wahrscheinlich mit einem Feuerzeug, brennbares Material auf einer Waschmaschine im Eingangsbereich der Wohnung angezündet und danach die Wohnung verlassen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass sich der Brand auf das Gebäude ausbreitet.
Der entstandene Sachschaden liegt laut Schäfer im „niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich“. Den Brand habe der Beschuldigte vermutlich in einer wahnhaften Episode nach einem erneuten Beziehungsstreit gelegt.