Auf der Hinweistafel am Eingang des Bestattungswalds wird auf das Verbot von Grabschmuck hingewiesen. Foto: Siegfried Feuchter

Baumbestattungen liegen im Trend. Auch in der „Lichtung der Ruhe“ am Fuß von Schloss Bürgeln in Schliengen werden sie stark nachgefragt. Der Grabschmuck wird zum Streitfall.

Teilweise Verständnislosigkeit und auch Verärgerung sind dann die Folge trauernder Angehöriger, wenn unerlaubter Grabschmuck entfernt wird. Dies zeigen derzeit aktuelle Diskussionen in Schliengen, die über die sozialen Medien geführt werden.

 

Die Bestattungskultur hat sich in den zurückliegenden Jahren geändert. Weil sich Familienstrukturen verändert haben, der Wunsch nach pflegefreien Gräbern und die Naturverbundenheit zunehmen, entscheiden sich viele Leute für ein Grab in einem Bestattungswald wie dem Bürgler Wald der Gemeinde Schliengen.

Dort gelten aber besondere Regeln. So übernimmt die Natur die Grabpflege, weshalb Blumen, Gestecke, Kränze oder Bepflanzungen, beschriftete bunte Steine, Kerzen und andere Erinnerungsstücke nicht erlaubt sind. Das gilt auch für Grabsteine, ob klein oder groß. Dennoch halten sich einige Leute, sei es aus Unwissenheit oder sei es, weil man in besonderer Weise an den verstorbenen Angehörigen erinnern will, nicht an diese Festsetzungen in der entsprechenden Satzung.

Brennende Kerzen im Wald

„Das ist zu einem großen Problem geworden“, sagt eine Mitarbeiterin der Schliengener Gemeindeverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung. Dabei weist sie darauf hin, dass im Bürgler Wald auch schon mehrfach brennende Kerzen festgestellt worden sind. „Es gibt nichts, was es nicht gibt“, heißt es im Schliengener Rathaus. Beispiele: bemalte Erinnerungssteine in allen Farben, Formen und Größen sowie Kränze, kleine und größere Grabsteine, Engel oder Blumensträuße.

Auch wurden schon wiederholt Nägel in Bäume geschlagen, um etwas aufhängen zu können. All das ist nicht gestattet, denn die Philosophie des von der Gemeinde 2013 eingerichteten Bestattungswaldes „Bürgler Wald“ setzt auf Naturbelassenheit, Ruhe und den Verzicht auf Grabpflege. Lediglich kleine Namensschilder aus Echtglas weisen an den Bestattungsplätzen zwischen Tannen, Douglasien, Buchen und Eichen auf die Grabstätte hin.

Wenn sich Familienangehörige beim Tod eines Nächsten für den Bestattungswald als letzte Ruhestätte entscheiden, dann werden sie vom Bestatter nicht nur auf den notwendigen Verzicht von Grabschmuck hingewiesen, sondern sie müssen auch ein Formular unterschreiben, in dem dies explizit vermerkt ist. Trotzdem wird laut Gemeindeverwaltung immer öfter missachtet.

Diskussion in den sozialen Medien

In den sozialen Medien ist jetzt eine konträre Diskussion entbrannt, nachdem sich eine Frau darüber beschwert hat, dass „der Ruheplatz eines lieben Angehörigen radikal leer geräumt worden ist“. Seit mehr als vier Jahren seien dort bunte Steine in Herzform gelegen, nun seien sie weg. „Viele haben ihre Gräber so schön hergerichtet. Es macht mich einfach als trauernde Angehörige traurig und wütend. Warum muss einem dieser kleine liebevolle Platz leer geräumt werden?“, fragt diese Frau.

Der Andachtsplatz im Schliengener Bestattungswald „Lichtung der Ruhe“ am Fuß von Schloss Bürgeln Foto: Siegfried Feuchter

Es gibt Pro und Kontra dazu: Die einen geben der Frau in mitfühlenden Äußerungen recht und schildern ihre eigenen „schlechten Erfahrungen“ über ein entferntes Holzkreuz und einen Kranz aus Lianen. Oder: „Uns ist es auch passiert. Es war nur ein Holzengel und zwei wirkliche Kleinigkeiten. Es macht traurig, und wir waren auch völlig geschockt.“

Andere wiederum verweisen auf die Besonderheiten eines Bestattungswaldes und die Satzung, an die man sich halten sollte. „Es wird niemandem vorgeschrieben, sich hier begraben zu lassen“, schrieb ein Mann, während eine Frau meinte: „Viele entscheiden sich genau deshalb für solch einen Ort, weil dort eben nur Natur sein soll und kein Grabschmuck.“

„Kein Patentrezept“

Wie die Gemeinde Grabschmuck verhindern kann, dafür hat sie noch „kein Patentrezept“ gefunden. „Wir gehen mit Fingerspitzengefühl vor und sind auch, gerade wenn es um die Beisetzung von Kindern geht, kulant“, teilt die Verwaltung mit. Kontrollen der Grabplätze gibt es von Seiten der Gemeinde nur sporadisch. „Für ständige Rundgänge haben wir gar nicht genügend Personal.“

Wenn Forstleute oder auch mal Mitarbeiter unterwegs sind und ihnen etwas Verbotenes auffällt, wird reagiert und die unerlaubten Gegenstände beseitigt. Es gehen aber auch hin und wieder Beschwerden von Besuchern des Bestattungswaldes ein, die auf Verstöße gegen die geltende Regel hinweisen. Oft weiß die Rathausverwaltung aber auch nicht, wer Grabschmuck entfernt hat, wie jüngst der Fall eines „überdimensionalen Engels“ zeigt. Davon hat die Gemeinde erst erfahren, als sich eine Frau über den Verlust beschwert hat.

2000 Menschen bestattet

Die Nachfrage nach einer Bestattung auf der „Lichtung der Ruhe“ ist laut Gemeinde sehr groß. Nicht nur aus der Region, sondern auch Menschen aus der Schweiz und Frankreich lassen sich hier begraben. Bislang sind mehr als 2000 Personen im „Bürgler Wald“ bestattet worden. Aktuell ist der Bestattungswald vier Hektar groß, wobei die Waldfläche in sieben Felder eingeteilt ist. Wegen der starken Nachfrage soll nun die „Lichtung der Ruhe“ um ein weiteres Feld erweitert werden.