Handwerker arbeiten am Neubau eines Mehrfamilienhauses. In Empfingen bemüht sich die Gemeinde um mehr Bauplätze. (Symbolfoto) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Empfingen plant voraus: Mit „Heimatblick“ soll Bauland gesichert werden. Der Gemeinderat bringt den überarbeiteten Bebauungsplan erneut in die öffentliche Auslage.

Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat wollen den Bestand von gemeindeeigenen Bauplätzen in Empfingen mit einem neuen Baugebiet „Heimatblick“ mit einer Gesamtgröße von rund 4252 Hektar sichern.

 

Wie Bürgermeister Ferdinand Truffner in der Gemeinderatssitzung informierte, soll das Baugebiet nur für die Zukunft sein und sprach von einem Zeitraum in den nächsten fünf bis sieben Jahre. Als Ziel möchte Truffner die Fläche allerdings baurechtlich sichern und so möglichst bis Mitte 2026 einen rechtskräftigen Bebauungsplan in der Schublade haben.

Neun Stellungnahmen

So wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 eine frühzeitige Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens gingen neun Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken von den Behörden ein. Dies hatte eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs zur Folge.

Bob Rikken vom Planungsbüro Gfrörer erläuterte nun in der Gemeinderatssitzung die Stellungnahmen und den geänderten Entwurf. Neben kleineren redaktionellen Ergänzungen und Anpassungen wurden insbesondere im zeichnerischen Teil Änderungen vorgenommen. So wurden die Biotopflächen im östlichen Bereich angepasst, Leitungen der Netze BW ergänzt und das Pflanzgebot hinsichtlich dem Standort und der Anzahl der Bäume überarbeitet.

Darüber hinaus wurde im nördlichen Bereich ein Sichtfeld ergänzt sowie eine Versorgungsfläche für eine Trafostation der ENBW in die Planung aufgenommen. Auch die planungsrechtlichen Festsetzungen wurden aktualisiert und erweitert.

Neben der Anpassung der rechtlichen Grundlagen wurden Versorgungsflächen aufgenommen und zusätzliche Regelungen zur insektenfreundlichen Beleuchtung, besonders im Bereich von Verkehrsflächen und bestehender Streuobstbestände, ergänzt.

Artenschutz ist Thema

Konkretisiert wurden Artenschutzmaßnahmen, die sicherstellen, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten trotz Bauprojekten dauerhaft erhalten bleibt. Unter anderem durch die Festlegung betroffener Flurstücke und der Installation von Fledermauskästen.

Anpassungen gab es auch bei den Ausgleichsflächen für die Mähwiesen als magere Flachland- und Berg-Mähwiesen, sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und bei der Pflanzliste. Im Bereich der örtlichen Bauvorschriften wurden die Vorgaben zur Fassaden und Dachgestaltung präzisiert. Außerdem wurden die Regelungen zu Werbeanlagen, Einfriedungen und Stützmauern angepasst. Das Niederschlagswasser soll auf dem Grundstück zurückgehalten und gedrosselt abgegeben werden.

Erneute Auslage

Die Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat beschlossen und der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 25. März 2026 vom Gemeinderat gebilligt und geht jetzt in Form einer Planauflage mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung erneut in die öffentliche Auslage.